Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter bekommt im Sept 2015 ihr Baby, ihr Vertrag geht bis März 2016, wie lange kann sie in elternzeit gehen und Bezüge bekommen. Sie arbeitet seit März 2014 in der Firma hatte einen Jahresvertrag der jetzt um ein Jahr verärgert wurde
Ich habe gelesen das sie ein Jahr bzw,.zwei Jahre gehen kann das Geld nach den letzten 12 Monaten berechnet wird wo sie gearbeitet hat,bei zwei Jahren wird der Bezug natürlich halbiert, sie nur keinen Anspruch auf ihren Arbeitsplatz hat. Danach könnte die sich arbeitslos melden. Ist das korrekt ?!
Liebe Grüße und danke im Voraus.
von
Leander1307
am 28.02.2015, 12:52
Antwort auf:
Elterngeld bei befristetem vertrag
Hallo,
1. Der Vertrag läuft aus, damit endet die EZ
2. Sie kann weiter EG bekommen, aber nicht parallel Leistungen von der AfA -> dort nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Elterngeld bei befristetem vertrag
sie könnte 3 jahre in elternzeit gehn, in dieser zeit ist sie vor kündigung geschützt, da ja der vertrag in dieser zeit ausläuft steht ihr nachher alg1 zu! in diesen 3 jahren bekommt sie max 2jahre elterngeld (67% der letzten 12 monate vor mutterschutz, auszahlung auf 1 jahr oder auf 2 jahre dann wird der satz halbiert) im dritten jahr kann sie dann betreuungsgeld bekommen, wenn das kind nicht in die kita geht das sind dann 150€. wenn sie nur 1 jahr elterngeld bezieht, kann sie im 2 jahr auch schon das betreungsgeld von 150€ beantragen (wird max 22 monate gezahlt)
von
mirala2015
am 28.02.2015, 21:07
Antwort auf:
Elterngeld bei befristetem vertrag
Elternzeit in dem Sinne haben nur Arbeitnehmer. Wenn man keinen Job hat, hat man keine Elternzeit. Wie auch, bei wem sollte man diese melden? Heißt also, Elternzeit selbst kann sie erst einmal bis zum Auslaufen des Vertrages nehmen. Einen Anspruch auf Verlängerung hat sie nicht, es muss auch nicht gekündigt werden. Der Vertrag würde so auslaufen.
ABER, Anspruch auf Elterngeld selbst hat sie wie jeder andere auch. Elterngeld muss man aber losgelöst von den Elternzeit sehen. EZ ist in der "Kurzfassung" nur den Anspruch auf die Bereitstellung des Jobs. Elterngeld dagegen regelt die finanzielle Sache. Und da sagt man, jeder hat Anspruch auf Elterngeld bis zum 12ten bzw 14ten Lebensmonat (wenn monatlich voll ausgezahlt wird). Dei jeweilige Höhe dabei wird aus dem gerechnet, was man in den 12 Monaten davor verdient hat, davon ca. 67%, mindestens aber 300 €. Dieses Elterngeld kann dann eben auch gesplittet werden, dann wird hälftig über den doppelten Zeitraum ausgezahlt. Kann Sinn machen wenn man sonst nicht krankenversichert wäre. Solange Elterngeld läuft. wäre da also wie bei jedem anderen ein Einkommen gesichert, unabhängig davon ob Arbeitsvertrag vorhanden oder nicht.
So, nun Thema arbeitslos. Arbeitslos kann sie sich nur melden wenn sie auch dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht, sprich also wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Ohne das, kein Arbeitslosengeld1. Wenn dein Verdienst nicht langt, könnt ihr versuchen Wohngeld zu bekommen und/oder erhöhtes Kindergeld. Ansonsten bliebe Hartz4. Und da ist es aktuell so, das einige Ämter noch den Paaren zustehen, das mindestens ein Elternteil bis zum 3ten Geburtstag sich "freistellen" lassen darf, sprich er darf sich daheim um das Kind kümmern und muss sich nicht um einen Arbeitsplatz bemühen. Andere sagen, warum soll die Allgemeinheit zahlen, wenn Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1ten Geburtstag und "zwei gesunden Händen"? Die stellen sich quer und sagen, ist nicht. Muss man dann halt sehen.
Mitglied inaktiv - 28.02.2015, 21:30