Guten Tag! Ich bin seit September 2013 in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt, das Ende Juli 2015 ausläuft. Nun bin ich in der 5.SSW und weiß noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Der errechnete ET wäre am 15.05.2015. Meine Frage lautet, ob das Elterngeld die vom Gesetz angegebenen 14 Monate in voller Höhe ausgezahlt wird, auch wenn mein Vertrag nicht verlängert wird oder ob ich mit Ende des Vertrages (das Elterngeld würde von da an ja noch 12 Monate laufen) einer anderen Berechnung unterliege. Vielen Dank für die Antwort und mit freundlichen Grüßen!
von Annalena85 am 21.09.2014, 23:34