Elterngeld bei befristetem Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei befristetem Arbeitsvertrag

Guten Tag! Ich bin seit September 2013 in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt, das Ende Juli 2015 ausläuft. Nun bin ich in der 5.SSW und weiß noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Der errechnete ET wäre am 15.05.2015. Meine Frage lautet, ob das Elterngeld die vom Gesetz angegebenen 14 Monate in voller Höhe ausgezahlt wird, auch wenn mein Vertrag nicht verlängert wird oder ob ich mit Ende des Vertrages (das Elterngeld würde von da an ja noch 12 Monate laufen) einer anderen Berechnung unterliege. Vielen Dank für die Antwort und mit freundlichen Grüßen!

von Annalena85 am 21.09.2014, 23:34



Antwort auf: Elterngeld bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo, nein. Es gelten die letzten 12 Monate vor der Entbindung - egal, ob man jetzt einen Job hat oder nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: Elterngeld bei befristetem Arbeitsvertrag

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen vor der Geburt berechnet und wird auch ohne Job ausgezahlt. ....du weißt aber, dass du nur dann die vollen 14 Monate Elterngeld bekommst, wenn du kein MuSchu-Geld erhältst und alleinerziehend bist... Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.09.2014, 01:59



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