Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage zum Elterngeld bzw. zur Elternzeit und hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme. Bekommt man Elterngeld, wenn der Arbeitsvertrag bis Ende des Mutterschaftsurlaubs befristet ist? Und kann man nach dem Mutterschaftsurlaub dann überhaupt Elternzeit nehmen? In meinem Fall ist es so, dass mein Arbeitsvertrag bis zum Ende des Mutterschaftsurlaub (also 8 Wochen nach der Geburt) befristet ist. Ich möchte nun gerne 1 Jahr zu Hause bleiben. Was steht mir in dieser Zeit zu? Muss ich mich dann auch arbeitslos melden und besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? MfG Sandra
Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 16:33