Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine komplizierte Lebenssituation. Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot, arbeite eigentlich als Sozialpädagogin in einem Kreisjugendamt. Der ET ist vorraussichtlich am 25.3.19.
Mein Arbeitsvertrag endet am 30.06.19. Mein Arbeitgeber hat mir aufgrund meiner noch offenen Urlaubstage empfohlen, im Anschluss der Mutterschutzfrist und dem Mutterschaftsgeld (8 Wochen nach der Geburt wäre bis zum 20.05.19) meinen Resturlaub bis zum Auslauf meines Arbeitsvertrag zu nehmen, da ich dann bis zum Schluss mein Gehalt beziehen kann.
Ich wollte mich bei der ortsansässigen Elterngeldstelle vorab informieren, wie das dann sein wird, habe aber leider nur die Aussage erhalten, die können mich nicht im Vorfeld informieren.
Es ist nur so, dass mein Ehemann aktuell in Haft ist, und ich genau wissen muss ob ich bis zum Auslauf meines Vertrages, also nach der Mutterschutzfrist ab dem 21.05.19 bis zum 30.06.19 mein Gehalt beziehen darf, und ob ich dann ab Juli 2019 bis März 2020 Elterngeld beziehen könnte? Geht das rechtlich? Würde ich dann für den halben Monat Mai, und den ganzen Monat Juni keinen Anspruch haben? Oder könnte ich diesen Zeitraum "aussparen" und hinten dran hängen?
Ich hoffe, Sie können Meine Frage beantworten. Vielen lieben Dank im Vorfeld und liebe Grüße
von
TS13
am 13.12.2018, 17:41
Antwort auf:
Elterngeld bei auslaufendem Vertrag
Hallo,
Sie verschenken dann EG-Monate. Besser, wenn er den Urlaub hinterher als Einmalzahlung leistet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld bei auslaufendem Vertrag
Wer soll denn das Kind nach dem Mutterschutz betreuen? Sonst stellt sich die Frage doch gar nicht.
Davon ab, ich würde den Urlaub entweder vor dem Mutterschutz nehmen, oder ihn dir nach Auslaufen des Vertrages auszahlen lassen. Muss der AG wenn du bis Mutterschutz diesen nicht nehmen kannst. Auf keinen Fall würde ich zwischen Mutterschutz und auslaufenden Vertrag diesen nehmen, dann verlierst du nämlich EG. Auch weil EG nur nach ganzen Lebensmonaten gezahlt wird, wie willst du das timen? Dein Kind müsste am 30.03.19 geboren werden damit das hin haut. Sonst hast du eine Lücke was mit der KV problematisch werden kann. Weiß ja nicht ob du in die Versicherung deines Mannes könntest wenn der im Knast sitzt.
EG kannst du längstens bis zum 12ten Monat nehmen wenn Basis-EG. In deinem Fall evtl bis zum 14ten weil Härtefall, dürfte mit Glück wie Alleinerziehend gelten. Da das EG unabhängig davon gezahlt wird, ob du einen AG hast, spielt das da auch keine Rolle das dein Vertrag ausläuft. Bis Vertragsende könntest du EZ nehmen, danach wärst du dank EG auch weiter krankenversichert. wenn dein EG entsprechend hoch ist würde eine Splittung in EG Plus auch unter Umständen Sinn machen, eben wegen der Krankenversicherung. ALG1 nach dem EG würdest du nämlich nur bekommen wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Kinderbetreuung ist in vielen Gegenden aber ein echtes Problem.
Mag ja ein toller Plan deines Chefs sein, ist für dich aber eher nachteilig. wenn der solch tolle Pläne macht, dann soll er doch einfach deinen Vertrag verlängern. Dann kannst du normal EZ nehmen und nach der EZ wieder bei ihm arbeiten und dann deinen möglichen restlichen Urlaub nehmen.
von
Felica
am 13.12.2018, 19:01