Hallo Frau Bader, die Fakten: vorraussichtlicher Geburtstermin der Zwillinge 14.11.2013; beide Elternteile haben in den letzten 12 Monaten vor Geburtstermin gearbeitet; Mutter ist Beamtin; 2 Kinder mit 2 und 4 Jahren leben zusätzlich im Haushalt Elterngeld für Mutter: 1. kann meine frau 14 monate elterngeld beziehen unabhängig von meiner Wahl? 12 monate für kind A und 2 partnermonate für kind B (eingerechnet sind ja 3 monate mutterschaftsgeld nach der Geburt als Beamtin) 2. kann meine frau auch für 24 monate elterngeld beziehen? jeweils die 12 monate für kind A und B (wohl eher nicht....) 3. bekommt sie in den 14 monaten auch den geschwisterbonus und den mehrlingsbonus? (außer in den 3 monaten des mutterschutzes) 4. für meine frau gibt es ja die möglichkeit das elterngeld zu halbieren und dafür die doppelte zeit auszahlen zu lassen. wann würde dann das elterngeld enden? meine rechnung: 3 monate mutterschutz -> 14-3 = 11 monate elterngeld -> insgesamt würde dann das elterngeld nach 3 + 2*11 = 25 monaten nach der geburt enden, stimmt das? Elterngeld für Vater: Szenario 1: 2 Partnermonate direkt nach der Geburt 5. bekomme ich auch den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag? Szenario 2: 14 Monate Elterngeld vergleichbar mit meiner Frau (12 monate für kind B und 2 partnermonate für Kind A), wobei ich aber nach den 2 Partnermonaten wieder mit 30 Wochenarbeitsstunden arbeiten will 6. im Urteil wurden nur 11 Monate für den Vater zugestanden; verstehe ich nicht; kann ich maximal 14 Monate Elterngeld zusätzlich zu den 14 Monaten meiner Frau beziehen? 7. bekomme ich in den 14 Monaten auch den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
von ramira am 17.07.2013, 22:20