Frage: Elterngeld bei Zwillingen

Hallo Frau Bader, die Fakten: vorraussichtlicher Geburtstermin der Zwillinge 14.11.2013; beide Elternteile haben in den letzten 12 Monaten vor Geburtstermin gearbeitet; Mutter ist Beamtin; 2 Kinder mit 2 und 4 Jahren leben zusätzlich im Haushalt Elterngeld für Mutter: 1. kann meine frau 14 monate elterngeld beziehen unabhängig von meiner Wahl? 12 monate für kind A und 2 partnermonate für kind B (eingerechnet sind ja 3 monate mutterschaftsgeld nach der Geburt als Beamtin) 2. kann meine frau auch für 24 monate elterngeld beziehen? jeweils die 12 monate für kind A und B (wohl eher nicht....) 3. bekommt sie in den 14 monaten auch den geschwisterbonus und den mehrlingsbonus? (außer in den 3 monaten des mutterschutzes) 4. für meine frau gibt es ja die möglichkeit das elterngeld zu halbieren und dafür die doppelte zeit auszahlen zu lassen. wann würde dann das elterngeld enden? meine rechnung: 3 monate mutterschutz -> 14-3 = 11 monate elterngeld -> insgesamt würde dann das elterngeld nach 3 + 2*11 = 25 monaten nach der geburt enden, stimmt das? Elterngeld für Vater: Szenario 1: 2 Partnermonate direkt nach der Geburt 5. bekomme ich auch den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag? Szenario 2: 14 Monate Elterngeld vergleichbar mit meiner Frau (12 monate für kind B und 2 partnermonate für Kind A), wobei ich aber nach den 2 Partnermonaten wieder mit 30 Wochenarbeitsstunden arbeiten will 6. im Urteil wurden nur 11 Monate für den Vater zugestanden; verstehe ich nicht; kann ich maximal 14 Monate Elterngeld zusätzlich zu den 14 Monaten meiner Frau beziehen? 7. bekomme ich in den 14 Monaten auch den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

von ramira am 17.07.2013, 22:20



Antwort auf: Elterngeld bei Zwillingen

Hallo, 1. Ja 2.nein 3. Ja 4. Nur, wenn beide es beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: Elterngeld bei Zwillingen

1. Ja, 12 (abzüglich Mutterschutz) für Kind 1 und 2 für Kind 2. 2. Nein! 3. Ja, da die Voraussetzungen dafür (Mehrlingsgeburt, Geschwister) ja noch vorhanden sind. 4. Für Kind 1 (nach Variante 1) endet der Elterngeldbezug am 1. Geburtstag, danach folgt die Auszahlung der 2. Hälfte. Zeitgleich startet das Elterngeld für Kind 2. Die andere Hälfte folgt ab dem 15. Lebensmonat. Das Elterngeld endet ca im LM 21. 5. Ja. 6. So wie ich das lese, wird dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet, also bekämst du nur 11 + 2 Monate. 7. Ja. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.07.2013, 23:52



Antwort auf: Elterngeld bei Zwillingen

Danke für die schnellen Antworten; mir ist noch etwas unklar zur Antwort von Frau Bader zu Nummer 4: - wie hängt der elterngeldbezug von mir mit dem meiner frau zusammen? konkret: wenn ich nur die ersten beiden Monate Elterngeld beantrage, bekommt dann meine Frau nicht mehr die beiden Partnermonate (13+14) angerechnet? und das "strecken" des elterngeldbezugs bei meiner frau bei halber höhe ist doch unabhängig von meiner entscheidung oder? Vielen Dank

von ramira am 22.07.2013, 11:18



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