Habe einen Elterngeldantrag nach dem neuem Gerichtsurteil des BSG für unsere Drillinge, geb. 15.06.2013 gestellt. Nun wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, daß Ihnen noch hierzu keine Weisung vorliegt und der Antrag nach altem Recht gewährt wird, also nur einmalig 14 Monate für uns beide, obwohl mein Mann und ich in Elternzeit gehen ( waren vorher beide beruftstätig). Soll ich nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?
von
drillis
am 07.09.2013, 13:05
Antwort auf:
Elterngeld bei Zwillingen nach neuem Gerichtsurteil
Hallo,
die meisetn EG-Stellen erteilen einen vorläufigen bescehdi. Ansosnten muss man Widerspruch einlegen, um keine Frist zu versäumen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2013
Antwort auf:
Elterngeld bei Zwillingen nach neuem Gerichtsurteil
Den wird keiner bearbeiten können, weil Weisungen noch nicht da sind.
Kann Dein Mann dennoch in Elternzeit gehen ? Dann würdet ihr es nach Erhalt der Weisungen rückwirkend bekommen.
Vielleicht nehmt ihr beide erst einmal jeder 7 Monate, bis dahin sollte es geklärt sein.
Gewisses Risiko, aber da würde ich noch einmal anrufen.
Sie müssten ja einschätzen können, ab wann sie Anweisungen haben.
von
Sternenschnuppe
am 07.09.2013, 22:24
Antwort auf:
Elterngeld bei Zwillingen nach neuem Gerichtsurteil
Mein Mann hat bereits Elternzeit ab 15.08.2013 für 1 Jahr genehmigt bekommen. Die Frage ist aber, ob wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollen, wegen der Fristen die einzuhalten sind, da wir doch ansonsten wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben.
LG Drillis
von
drillis
am 08.09.2013, 11:23