Hallo, Ich habe ein Tochter, geb. 07/2014. Die ersten 12 Monate nach der Geburt, habe ich Elterngeld bezogen. zurzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit, d.h. Ich befinde mich lückenlos im 2. Elternezeitjahr. dieses endet 07/206. Nun bin ich wieder schwanger und bekomme voraussichtlich Mitte 11/2016 mein Baby (Beginn MuSchu Anfang 10/2016). Dazwischen wollte ich wieder Vollzeit arbeiten. Nun meine Frage: Wird das Eltergeld für das 2. Kind auf Basis des Verdienstes meiner Teilzeittätigkeit in Elternzeit berechnet werden (sowie die wenigen Wochen, die ich Vollzeit arbeiten will)? oder kann ich die Verdienstmonate vor Geburt des 1. Kindes (da habe ich Vollzeit gearbeitet) geltend machen. Schon mal danke und viele Grüße SuInJu
von SuInJu am 16.03.2016, 23:11