Hallo Frau Bader,
Mir ist bewusst, dass wenn Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vorhanden sind (auch im Nebenerwerb als Kleingewerbe), nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt sondern das letzte volle Wirtschaftsjahr als Grundlage für die Elterngeldberechnung gilt. Meine Frage geht einen Schritt weiter, wenn ich nach der Elternzeit keine 12 Monate arbeite bis ich in die nächste Elternzeit gehe, gilt dann wieder das letzte volle Wirtschaftsjahr vor Geburt 1 als Grundlage für die Elterngeldberechnung von Kind 2?
Besten Dank und viele Grüße!
von
AnLu89
am 22.01.2020, 09:42
Antwort auf:
Elterngeld bei Selbstständigkeit
Hallo,
es wird geschaut, welches da letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt von K2 war. Im nächstn Schritt wird dann geprüft, ob Sie in dem Jahr MG (fällt ja eher weg) oder EG (bis zum 14 Lebenmonat von Kind 1) bekommen haben. Wenn ja wird das letzte Jahr davor genommen und immer so weiter. Wenn also die Kinder weniger al 11 Jahr auseinander sind bekommen Sie das gleiche EG + Geschwisterbonus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2020
Antwort auf:
Elterngeld bei Selbstständigkeit
Elternzeit spielt so gesehen keine Rolle, wichtig ist, ob du Elterngeld bekommen hast in dieser Zeit und ob zwischen den beiden Kindern die Selbstständigkeit wieder ausgeübt wurde.
Wenn in dem Wirtschaftsjahr, das eigentlich neue Grundlage wäre, Elterngeld für dein älteres Kind gezahlt wurde (es zählt dabei aber nur Elterngeld aus den ersten 14 Monaten, Elterngeld ab dem 15. Monat wird ignoriert), dann darfst du wieder auf das Jahr zurückgreifen, das beim älteren Kind genutzt wurde.
Liegt aber kein Elterngeld oder nur Elterngeld ab dem 15. Lebensmonat des älteren Kindes in diesem Wirtschaftsjahr, dann wird das auch tatsächlich zugrunde gelegt, selbst wenn es dich schlechter stellt.
von
Dojii
am 22.01.2020, 10:45
Antwort auf:
Elterngeld bei Selbstständigkeit
Vielen Dank! Das hilft mir.
von
AnLu89
am 22.01.2020, 14:23