Sehr geehrte Frau Bader,
mein Elterngeld wurde aufgrund der Tatsache voraussichtlich berechnet, dass ich 2017Mischeinkünfte hatte..in der Schwangerschaft habe ich gar nicht gearbeitet, sodass wenn ich nicht noch freiberuflich gemeldet gewesen wäre, nur die 300 Euro Mindesthöhe des Elterngeldes bekomme... das tatsächliche Elterngeld wird ja dann mit dem Steuerbescheid berechnet...wenn ich da aber 0 Euro Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit hatte und nur Ausgaben, wird habe ich dann plötzlich doch nur noch Anspruch auf die 300E, weil dann doch nur die 9 Monate(?) vor der Geburt genommen werden, die ich ja nicht gearbeitet hatte?
VIelen Dank im Voraus !!
von
leelaGreen
am 07.07.2019, 16:09
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
Hallo,
Leider ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
Das mit dem Mischeinkünften ist hier öfters thema. Es zählt definitiv das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Sobald im Steuerbescheid ein Gewerbe auftaucht zählt das. Ist auch richterlich so durch alle Instanzen durch.
Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 16:42
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
danke Euch, nur Wiedersprechen sich doch nun die beiden Antworten-das verwirrt mich etwas...
liebe Grüße
von
leelaGreen
am 11.07.2019, 01:53
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
Wo widerspricht sich das?
Einkommen aus selbstständigen Tätigkeit. Es zahlt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Auch bei minus oder wenig plus
Lies selber, ist hier öfters Thema. Zum Beispiel hier: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Rueckzahlung-von-Elterngeld-wegen-Mischeinkuenfte_198266.htm
Mitglied inaktiv - 11.07.2019, 09:34