Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit dabei unseren EG Antrag vorzubereiten. (Unsere Tochter kommt in den nächsten Tagen zur Welt) Bei meinem Mann ist es so, dass er seit September letzten Jahres nebenberuflich Selbstständig ist. Also Mischeinkünfte hat. Ich bin jetzt mit der Formulierung " ..gilt als einheitlicher Bemessungszeitraum der letzte steuerlich abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes. Das ist in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt.." etwas unschlüssig. Bei meinem Mann wird derzeit jeder einzelne Monat steuerlich abgeschlossen. Bzw. er lässt monatlich den Abschluss für sein Geschäft vom Steuerberater machen. Welche Abschlüsse soll ich denn da jetzt einreichen? Die Dame auf der EG Stelle sagte mir er müsse dann halt für die Monate in denen das Geschäft letztes Jahr bestand eine EÜR machen und eine Prognose für die nächsten Monate. Es steht im Antrag und der Ausfüllhilfe aber überhaupt nichts über eine Prognose. Es kommt mir aber auch irgendwie falsch vor nur für 4 Monate (09/18-12/18) die Unterlagen einzureichen. Leider habe ich bisher keinen ähnlichen Fall im Internet gefunden, vielleicht können sie mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen N.
von Vanellope88 am 27.05.2019, 16:05