Sehr geehrte Frau Bader, bei Mischeinkünften wird ja bei beiden Einkommensarten statt der letzten zwölf Monate der letzte Steuerbescheid herangezogen. Gibt es denn hiervon Ausnahmen und was ist dann bei der Beantragung zu beachten? Meine Tochter ist am 18.10. geboren. Ich war bis April 2012 auf honorarbasis tätig, dann arbeitssuchend und erst seit August 2012 habe ich eine Festanstellung. Ab Januar 2013 hatte ich zudem einen Minijob, außerdem gab es noch einen Auftrag auf Honorarbasis. Sollte nun nur 2012 zählen, hätte ich massive Verluste. Zudem spiegelt dies ja in keinster Weise meine aktuelle Einkommensituation dar. Gibt es hier Ausnahmemöglichkeiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Tipps!
von Jufie am 11.12.2013, 12:37