Meine Frau ist durch ihren öffentlichen Arbeitgeber ins EU-Ausland entsandt und zahlt regulär in Deutschland Steuern. Dadurch hat sie Anspruch auf Elterngeld. Während des Elterngeldbezugs läuft jedoch ihr Arbeitsvertrag aus. Sie wird daher schon zu Beginn des Mutterschutzes in ein anderes EU-Land umziehen, wo ich jetzt eine Stelle bei einer internationalen Organisation antrete. Es bleibt die Frage, ob sie ihren Anspruch auf Elterngeld verliert, wenn sie dann keinen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. auch keine entsandte Arbeitnehmerin mehr ist?
von samowar am 04.09.2013, 13:14