Guten Tag Frau Bader,
die Frage wird sicherlich regelmäßig gestellt und dennoch bin ich unsicher. Meine Frau ist in der 10.SSW und mein Arbeitgeber bietet mir gerade einen Entsendungsvertrag für die USA an. Die Entsendung wäre dann, wenn unser Nachwuchs etwa 3 Monate alt ist.
Nun zu meiner Frage:
Bleibt der Anspruch auf Elterngeld meiner Frau auch bei einem Wohnsitzwechsel in die USA bestehen? Ich hätte eine offizielle Entsendung und meine Frau wäre offiziell noch Angestellte bei dem Unternehmen hier in Deutschland.
Ich werde in diesem Zeitraum kein Elterngeld beantragen, möchte aber sicherstellen, dass meine Frau ihren Anspruch behält.
LG
von
McMenzel
am 20.02.2018, 21:29
Antwort auf:
Elterngeld bei Entsendung des Ehemanns
Hallo,
Entsendung heißt, dass Sie dort bei einem AG Steurn etc. zahlen? Nein, dann besteht kein Anspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.02.2018
Antwort auf:
Elterngeld bei Entsendung des Ehemanns
Hallo
Ich habe genau die gleiche Frage! Habe die Frage auch vor ein paar Tage schon gestellt ... (Es handelt sich nur um ein afrikanisches Land statt die USA).
Und bin noch unsicher auf die Antwort. ...????
Ich meine wenn man sein Wohnsitz in Deutschland behält, ging es??? D.h. aber auch man bezahlt Steuer, Sozialleistungen usw
McMenzel, wenn du weitere Infos (bzw eine klare/vollständige Antwort), würde ich mich freuen wenn du sie mit mir teilen könntest.
Grüsse
von
Khayali
am 23.02.2018, 10:37
Antwort auf:
Elterngeld bei Entsendung des Ehemanns
Hallo nochmal
Meine Frage wurde am 15.02. gestellt.
Ich habe nun gesehen dass Frau Bader geantwortet hat.
Wenn ich richtig verstehe, was zählt ist (nur) wo man Steuer bezahlt
Wenn in Deutschland, hat man andprich auf EG
Wenn im Ausland, hat MSN kein Anspruch sie EG
von
Khayali
am 23.02.2018, 10:48