Frage: Elterngeld bei Drillingen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin wird morgen per Kaiserschnitt Drillinge bekommen. Kann sie möchte 12 Monate Elternzeit nehmen und ihr Ehemann 2 Monate. Nun die Frage: können die beiden für jedes Kind das entsprechende Elterngeld für die o.g. Zeiten beabtragen und natürlich beanspruchen oder gibts nur einmal Elterngeld. Wir haben von dem neuen Urteil des Bundessozialgerichtes gelesen, aber die Elterngeldstelle steht unserer Auffassung negativ gegenüber. Ich hatte ihr angeraten, das Elterngeld für jedes Kind für je 12 Monate zu beantragen und bei negativer Bescheidung in Widerspruch zu gehen, um die Frist zu wahren. Wie ist hier Ihre Rechtsauffassung? Vielen Dank!

von Lulalei am 31.07.2013, 13:44



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Hallo, nein. Wenn er auch EZ nehmen würde, könnte er für ein weiters Kind EG bekommen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2013



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Jeder Elternteil kann nun für ein Kind Elterngeld beantragen. Wenn der Mann nur 2 Monate nehmen will, dann halt für 2 Monate. Will er nicht länger ? Gerade bei Drillingen wäre das eine tolle Sache das erste Jahr gemeinsam zu meistern. Sie kann nach ihren 12 Monaten aber noch die Partnermonate für ein weiteres Kind nehmen. Und der Geschwisterbonus ist bei Drillingen ja auch höher, ich meine 300€ pro Kind. Elterngeld ersetzt das Gehalt, und das hat sie nur einmal welches sie aufgrund der Kinder nun nicht bekommt. Geändert würde dass Zwillinge nicht mehr als ein Kind gesehen werden und es dem Vater damit ermöglicht auch Elterngeld zu beziehen für das weitere Kind.

von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 14:00



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Das steht doch so gar nicht drin im Urteil, oder? Also müsste der Mann auch 12 Monate für das weitere Kind nehmen und dann jeder nochmal 6 für das Dritte, oder wie?

von Lulalei am 31.07.2013, 20:50



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Das Urteil welches ich gelesen habe war ganz gut erklärt finde ich. Waren ja Zwillinge in dem Urteil, die galten bisher als eins, daher konnte nur einer Elterngeld beziehen. Nun gelten Zwillinge als eigenständige Kinder, daher kann ein zweiter Lohn auch ersetzt werde, also der des Vaters. Nicht 2x der Mutter, denn diese hat nach wie vor ja nur ein Gehalt welches entfällt. Bei Drillingen erhöht sich immerhin der Geschwisterbonus um noch ein Kind dazu , aber das war vorher auch schon so. Das Elterngeld ist ja nicht fürs Kind selbst, sondern für den Elternteil der für das Kind, oder die Kinder seinen Job aufgibt, lediglich ein Lohnersatz. Und dieser verdreifacht sich nicht.

von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 21:22



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Aber wenn das so ist, warum war es dann bei neinem Mann und mir so, dass nur einercElterngeld bekommen hatte,? Wir nahmen beide oarallel 12 Monate, alkerdings für das gleiche Kind, also nur eins. Aber wenn der Ansoruch am Gehalt klebt und nicht am Ki d??? Sorry für die Fehler, hab Karpaltunnelsyndrom

von Lulalei am 31.07.2013, 21:30



Antwort auf: Elterngeld bei Drillingen

Weil das Urteil nagelneu ist. Allerdings kann man das Geld noch rückwirkend 4 Jahre bekommen wenn der andere Partner in der Zeit Zuhause in Elternzeit war und vorher berufstätig. Beantragt es nach, wird aber eine Weile dauern, weil die Elterngeldstellen noch keine genauen Anweisungen haben, sie raten aber zur Beantragung um die Fristen zu wahren Moment, ihr habt ein Kind ? Dann habt ihr auch nur einen Elterngeldanspruch. Jedes Kind hat das Recht dass ein Elternteil bezahlte Elternzeit von 12 Monaten nehmen kann. Bei Zwillingen eben beide, jeder für eins. Bei Drillingen mangelnd es an möglichen weiteren Elternteilen und Gehältern die zu ersetzen sind.

von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 23:25



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