Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Mein Mann nimmt ebenfalls zwei"Vätermonate". Unsere TTochter ist ein Frühchen, so dass ich einen verlängerten Mutterschutz über 12 Wochen nach der Geburt habe. Jetzt grübeln wir über dem Antrag für Elterngeld. 1.) Kann ich mir die Bezüge auf 24 Monate aufteilen lassen, obwohl ich in den zwei Jahren nicht in Teilzeit arbeite? 2.) Wie trage ich aufgrund der Frühgeburt die Bezugszeit ein? Die ersten drei Monate als Mutterschutz und wieviele Monate kann ich dann Elterngeld beziehen bei einfachem bzw. doppeltem Bezugszeitraum? 3.) Wie trage ich die Partnermonate ein? Wenn ich mit dem halb ausgefüllten Antrag zum Versorgungsamt gehe, hilft man uns da mit dem Ausfüllen oder sind die dafür nicht zuständig? Viele liebe Grüße
von kadiya am 07.10.2015, 16:14