Liebe Frau Bader, als selbständige Künstlerin, die letztes Jahr schon ALG2 beziehen musste, und dann plötzlich noch mit Anfang 40 schwanger wurde, habe ich die Frage, wie ich am wenigsten Einbußen in Kauf nehmen muss beim Beantragen von Elterngeld ab Geburt meiner Tochter im Juni. - Mein Gewinn 2013 (EKS) waren nur 700 Euro abschließend (monatl. ca. 58 Euro), von 2014 Jan-Juni hab ich selbst. mehr verdient als letztes Jahr (monatl. ca.400 Euro),- gibt es eine Möglichkeit, diesen Berechnungszeitraum irgendwie geltend zu machen? - Oder diesen als Freibetragsgrenze irgendwie anzugeben oder entsteht die nur, wenn man vorher noch kein ALG2 bekommen hat? Ansonsten wird ja leider Elterngeld verrechnet mit ALG2.... da bleibt ja fast nichts übrig bezogen auf das 2013 Jahr bei mir..... Vielen Dank für Ihren Rat!!!
von alicia1001 am 25.04.2014, 14:29