Hallo, ich habe eine ganz wichtige Frage bzzgl. dem Elterngeld. Mein1 tes Kind ist jetzt 18 Monate und Ende März kommt auch schon unser 2tes Kind. Ich bin seit April 2017 in keinem Arbeitsverhältnis mehr. Wie wird das Handgehabt? werden mir die Restmonate vom 1ten Kind noch angerechnet? Was genau muss ich beachten bei dem neuem Antrag? bin da total überfordert und alle sagen da was anderes. Würde gerne bei dem 2ten Kind wieder 2 Jahre beantragen. Und was bekomme ich an Betrag für das 2te Kind?? wäre wirklich sehr Dankbar über jede hilfreiche Antwort. Danke im voraus. LG
von
BoysMom
am 13.03.2018, 11:59
Antwort auf:
Elterngeld beantragen beim 2 tem Kind
Hallo,
wichtig ist, dass, falls Sie Elterngeld plus beantragt haben, sich den Rest vor der Mutterschutzfrist von Kind 2 auszahlen lassen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018