Elterngeld, ausgezahlt auf 2 Jahre, und Landeserziehungsgeld - Verschiebetatbest

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, ausgezahlt auf 2 Jahre, und Landeserziehungsgeld - Verschiebetatbest

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum meines Elterngeldes: Meine Tochter (unser 4. Kind) ist am 04.04.2013 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt hatte ich folgede Einkünfte: April 2012 bis 19.05.2012: 407,- Euro / Monat Elterngeld (von unserem Sohn, 3. Kind, geb. 19.06.2010, das hatte ich mir auf 2 Jahre auszahlen lassen) 19.05.2012 bis 18.11.2012: 300,- Euro / Monat Landeserziehungsgeld (ebenfalls von unserem Sohn) Dezember 2012 und Januar 2013: ca. 2200 Euro brutto / Monat aus nichtselbständiger Arbeit Februar 2013: 2047 Euro (Bruttogehalt bis 15.02.2013, Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil ab 16.02.2013) März 2013: 1152 Euro (Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil) Liegt hier ein Verschiebetatbestand vor, und wenn ja, auf welches Kalenderjahr wird verschoben? Auf das Jahr vor der Geburt meines Sohnes, also 2009? Oder werden statt der Monate mit Elterngeldbezug / Bezug von Landeserziehungsgeld bestimmte Monate aus der Zeit vor unserem 3. Kind herangezogen? Falls kein Verschiebetatbestand vorliegt, beantrage ich den Mindestbetrag von 300 Euro oder lohnt sich das Ausfüllen des Einkommensfragebogens für ein evtl. höheres Elterngeld? Danke!

von Inalina am 14.06.2013, 14:50



Antwort auf: Elterngeld, ausgezahlt auf 2 Jahre, und Landeserziehungsgeld - Verschiebetatbest

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2013



Antwort auf: Elterngeld, ausgezahlt auf 2 Jahre, und Landeserziehungsgeld - Verschiebetatbest

Es liegt ein Verschiebetatbestand vor, aber da wird nicht um ganze Jahre verschoben. Raus fallen März und Februar 2013. Relevant ist das Einkommen von Januar 2013 bis Feburuar 2012, wobei Landeserziehungsgeld und Elterngeld kein Einkommen ist. Das Elterngeld in 2012 fällt nicht raus, weil es kein Elterngeld"bezug" mehr ist. Das Einkommen aus Dez 12 und Jan 13 wird also addiert und durch 12 geteilt. Von dieser Summe gäbs dann das Elterngeld. Läuft also auf den Mindestbetrag zuzüglich Geschwisterbonus hinaus. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.06.2013, 19:25



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