Hallo, wollte gern mal wissen wenn ich im Januar ET habe rutsche ich ja in das neue Elterngeldgesetz rein, ich möchte dann aber gerne 2 Jahre Erziehungsurlaub machen,wie berrechnet man dann das Geld.Bekomme ich nur 12 Monate die 67 % und das zweite Jahr nichts mehr oder wird es dann auf die zwei Jahre aufgeteilt?Eigentlich stehen der Mutter bzw. dem Vater ja 3 Jahre Erziehungurlaub zu! Mein Partner wird eher nicht zu Hause bleiben! vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen!? DANKE
Mitglied inaktiv - 16.06.2006, 08:54