Liebe Frau Bader,
da ich schwanger bin, wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert. Eine neue Anstellung während der Schwangerschaft zu finden halte ich für fast unmöglich, d.h. ab 1.10.07 bin ich arbeitslos. ET ist im März 08. Bekomme ich Elterngeld und was wird in die Berechnung miteingezogen?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 08:47
Antwort auf:
Elterngeld -arbeitslos
Hallo,
Nicht zum Erwerbseinkommen zählen zum Beispiel
Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien,
BAföG oder Arbeitslosengeld II. Wird in dem für die
Einkommensermittlung maßgeblichen Zeitraum vor der
Geburt zeitweilig Erwerbseinkommen und zeitweilig etwa
wegen Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen bezogen,
vermindern sich grundsätzlich das für die Berechnung
zugrunde zu legende durchschnittliche Erwerbseinkommen
und entsprechend das Elterngeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2007
Antwort auf:
Elterngeld -arbeitslos
dann bekommst du leider nur 300€ (mindestsatz), da du keinen gültigen arbeitsvertrag hast
Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 09:58