Frage: Elterngeld -arbeitslos

Liebe Frau Bader, da ich schwanger bin, wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert. Eine neue Anstellung während der Schwangerschaft zu finden halte ich für fast unmöglich, d.h. ab 1.10.07 bin ich arbeitslos. ET ist im März 08. Bekomme ich Elterngeld und was wird in die Berechnung miteingezogen? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 08:47



Antwort auf: Elterngeld -arbeitslos

Hallo, Nicht zum Erwerbseinkommen zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II. Wird in dem für die Einkommensermittlung maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt zeitweilig Erwerbseinkommen und zeitweilig etwa wegen Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen bezogen, vermindern sich grundsätzlich das für die Berechnung zugrunde zu legende durchschnittliche Erwerbseinkommen und entsprechend das Elterngeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2007



Antwort auf: Elterngeld -arbeitslos

dann bekommst du leider nur 300€ (mindestsatz), da du keinen gültigen arbeitsvertrag hast

Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 09:58



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