Hallo, Ich habe schon einige Beiträge gefunden, aber nicht auf meinen Fall passend.. Ich habe im Januar 17 meine Ausbildung abgeschlossen, habe dann für 12 Tage ALG1 bekommen und habe seit dem 01.02.17 Eine Festanstellung. Zusätzlich habe ich am 16.01.17 ein Nebengewerbe angemeldet. Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Bemessungszeitraum nun das volle Jahr 2016 betrifft und nicht mehr die letzten 12 Monate vor Geburt? Mein Kind soll am 21.12.17 kommen. Wenn das der Fall ist, dann bekomme ich viel weniger Elterngeld.... alleine durch die Ausbildungsvergütung.... Kann man die Selbstständigkeit ausklammern? Sodass doch die 12 Monate vor Geburt gewertet werden? Danke und liebe Grüße Stephi
von Stephi2212 am 01.08.2017, 19:34