Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, dass Sie bei folgender Frage weiterhelfen können: Ich habe vor einigen Monaten zur Betreuung meiner Tochter einen Elterngeldantrag eingereicht, dessen Bearbeitungen sich hinzieht, da der Vater in Dänemark lebt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber unterschiedliche Wohnsitze - ich mit unserer Tochter in Deutschland, er in Dänemark. Unsere Tochter und ich sind nur in Deutschland gemeldet. Der Vater nur in Dänemark, wo er auch arbeitet. Seit rund einem halben Jahr zieht sich mein Elterngeldantrag nun hin und immer wenn ich bei der Elterngeldstelle nachfrage heißt es, die Familienkasse - also wo ich den Kindergeldantrag eingereicht habe, müsse klären, welches Land vorrangig zuständig ist. Ich würde Elterngeld nur bekommen, wenn Deutschland auch für das Kindergeld zuständig sei. Der Kindergeldantrag ist aber auch noch immer nicht entschieden. Ich habe für die Familienkasse ein entsprechendes europäisches Formular E411 an die zuständige dänische Behörde schicken müssen, die dann der Familienkasse in Deutschland antworten wird, ob Familienleistungen in Dänemark gezahlt werden. Inzwischen bin ich doch ziemlich verzweifelt, weil ja der Fall eintreten könnte, dass der Vater in Dänemark Kindergeldanspruch hat. Ich verstehe nicht, warum ich dann in Deutschland kein Elterngeld bekommen sollte. In Dänemark habe ich ja überhaupt keinen Anspruch auf Elterngeld, da ich dort nie gelebt oder gearbeitet habe. Ich dachte eigentlich, dass die Auszahlung des Elterngeldes und Kindergeldes nicht zusammenhängen. Die Mitarbeiter des Servicetelefons für das deutsche Kindergeld sagen, der Zusammenhang Elterngeld-Kindergeld, den die Elterngeldstelle herstelle, sei "Blödsinn", da es sich um unterschiedliche Rechtskreise handle, schriftlich bekomme ich das aber nicht. Die Mitarbeiterin der Elterngeldstelle, sagt hingegen, dass im Gesetz stehe, sie dürfe nur Elterngeld auszahlen, wenn die Familienkasse das Kindergeld positiv bescheide.Welches Gesetz das sein soll, hat sie mir allerdings nicht gesagt. Welche Version stimmt denn jetzt? Noch ist über den Kindergeldantrag nicht entschieden. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Deutschland vorrangig für das Kindergeld zuständig ist, aber mit jedem Monat den ich warte werde ich nervöser, weil ich mir natürlich Sorgen machen, was, wenn Dänemark zuständig ist und ich für die 12 Monate Elternzeit in Deutschland gar kein Geld bekomme. Ich war vor der Geburt unserer Tochter in Deutschland seit mehreren Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ich hoffe, meine Erklärung war einigermaßen Verständlich.
von Emilia2014 am 18.02.2015, 15:01