Hallo, ich habe nochmal eine Nachfrage. Habe ich es richtig verstanden, dass für den Bezug von Elterngeld keine Elternzeit nötig ist? Die betreffende Person arbeitet bis ende 2018 in Anstellung und ab 1.1.19 als Honorarkraft. Kein bezug von alg1 oder 2. Die Honorartaetigkeit bleibt unter 30 Stunden. Die Person erhält eh nur den Mindestsatz. Diesen kann die Person also beziehen trotz Ausübung der Honorartaetigkeit und ihne dass irgendwer Elternzeit bescheinigt? Danke :)
Mitglied inaktiv - 03.12.2018, 22:16