Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Am 27.08.2018 ist mein Sohn zur Welt gekommen, demnach geht mein Mutterschutz bis zum 02.11.2018. Ich habe zuvor in Vollzeit gearbeitet und habe Mutterschaftsgeld von der KK erhalten und den Zuschuss durch den AG. Meine Frage ist, wenn mein Mutterschutz bis zum 02.11.2018 geht, ich habe bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf 1 Jahr Elterngeld gestellt ab Geburt des Kindes, ab wann erhalte ich Elterngeld. Wird dieses dann im Voraus gezahlt oder rückwirkend? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar :-)
von AngelinaB am 15.10.2018, 07:40