Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im August 2018 geboren. Mein Partner hat ab ihren vierten Lebensmonat Elternzeit genommen (einschließlich den 5. Lebensmonat). Beantragt haben wir das Elterngeld zeitig (schon vor Antritt). Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir die Lohnzettel von August 2017 und September 2017 einreichen sollen. Zählen die Einkünfte jetzt die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes oder 12 Monate vor Antritt der Elternzeit? Mein Partner hat ein sehr unterschiedliches Einkommen, da er im Schichtdienst arbeitet und auch viel auf Montage ist. Vielen Dank im Vorraus. LG Lisa

von Lisalein96 am 24.02.2019, 20:20



Antwort auf: Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

Hallo, die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

Immer vor der Geburt des Kindes

von misses-cat am 24.02.2019, 21:18



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