Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger. Sie befindet sich in den letzten Zügen Ihres Masterstudiums, sodass sie bei Elternzeit nur den Mindestsatz von 300 EUR/mtl. erhalten würde. Gerne würde Sie ihr Studium aber fortsetzten, sodass ich gerne die Elternzeit und das Elterngeld für 12 Monate nehmen würde. Ich würde den Maximalsatz erhalten. Meine Fragen sind nun: 1. Sollte ich nun unerwartet doch nach z.B. 6 Monaten wieder Vollzeit arbeiten gehen, kann meine Frau spontan die verbleibenden Monate Elternzeit UND Elterngeld beziehen. Sprich ich erhalte kein Elterngeld mehr und sie würde den Satz von 300 EUR/mtl. erhalten? Oder verfällt mit Beginn der Wiederaufnahme meiner Vollzeitstelle der Anspruch auf das verbleibende Elterngeld? 2. Hat meine Frau auch als Studentin Anspruch auf die 2 Partnermonate? Sodass ich 12 Monate Elternzeit & Geld beziehe und Sie in den Partnermonaten zusätzlich 300 EUR/mtl. erhält? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sven
von Sven! am 21.08.2018, 22:00