Elterngeld-Verteilung nachträglich änderbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld-Verteilung nachträglich änderbar?

Hallo Frau Bader, wir bekommen Anfang August erneut Nachwuchs und ich plane ab August Elternzeit zu nehmen. Ich arbeite derzeit (noch) als Angestellter, habe jedoch bereits gekündigt und bin noch bis Ende November 2017 dort angestellt. Nun überlege ich, ob folgendes möglich ist: 1) Ich beantrage Elterngeld von August 2017 bis August 2018, also 12 Monate 2) Meine Frau beantragt zwei Monate (meine Frau ist Hausfrau und Mutter, würde also die 300 EUR bekommen). 3) Im Elterngeldzeitraum beobachte ich den Arbeitsmarkt und bewerbe mich auf interessante Stellen. Frage: Wenn ich in diesem Zeitraum eine neue Arbeit finde, kann ich die beantragte Elterngeld-Verteilung nachträglich ändern? Beispiel: Ich würde bspw. ab Februar 2018 wieder arbeiten und meine noch verbliebenen Elternzeit-Monate nachträglich auf meine Frau übertragen, so dass sie insgesamt 8 Monate Elterngeld bekommt und ich 6 Monate, obwohl ich ursprünglich 12 Monate beantragt hatte und meine Frau 2 Monate. Ich hoffe die Frage ist halbwegs verständlich..? :) Vielen Dank und Gruß HappyPapa

von HappyPapa am 28.06.2017, 17:54



Antwort auf: Elterngeld-Verteilung nachträglich änderbar?

Hallo, das geht, insbesondere, wenn man der Elterngeldstelle nachweisen kann, dass man eine neue Tätigkeit hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Elterngeld-Verteilung nachträglich änderbar?

Geht vom Grunde her, außer das ihr an folgendes denken solltet: 1. Mindestens die 8 Wochen nach Geburt ist die Mutter in Mutterschutz, für diese Zeit wird das EG dann entsprechend gegengerechnet. Sprich, die Mutter hat die ersten beiden Monate auf jeden Fall die beim EG abgezogen werden. Wenn ihr beide in dem Zeitraum daheim bleibt - weil Du ja auch ab Geburt EG beziehen willst, werden euch für den Zeitraum 4 Monate EG abgezogen. Spätestens zum 1ten Geburtstag seit ihr dann also mit den 14 Monaten durch. Problematischer wird es dann, wenn das Kind zu früh kommt und der Mutterschutz nicht 8 Wochen beträgt sondern 12 Wochen - dann wird bei dir der eine Monat wegfallen, weil die Mutter dann 3 hat und du nur noch 11 nehmen kannst. Und, woran man auch denken sollte, bis der Antrag durch ist kann es auch 3 Monate dauern. Könnt ihr das solange finanziell stemmen das ihr nur von dem Kindergeld lebt bzw nicht einmal das weil das oft auch mehrere Wochen dauert bis das gezahlt wird. Da Du in EZ bist ab Geburt gibt es kein Gehalt, deine Frau bekommt auch kein Mutterschaftsgeld weil ja Hausfrau. Davon ab musst du in ganzen Lebensmonaten rechnen. Sprich wenn Dein Kind am 10.08 geboren wird, gilt der Lebensmonat immer vom 10ten bis zum 9ten des darauf folgenden Monats, fängst du dann einen VZ Job zu einem 1ten an, entfällt für den Lebensmonat das komplette EG. Müsst ihr halt bei der Planung berücksichtigen. Und wenn ihr einen laufenden EG-Antrag verändert, dann kann es auch wieder Wochen oder auch Monate dauern bis der bearbeitet wurde. Beliebig oft könnt ihr den IMO auch nicht abwandeln, nur einmal wenn ich mich nicht irre.

Mitglied inaktiv - 28.06.2017, 18:23



Antwort auf: Elterngeld-Verteilung nachträglich änderbar?

Super! :) Vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Zeit bekommen wir finanziell überbrückt, das sollte kein Problem werden.

von HappyPapa am 28.06.2017, 18:32



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