Hallo, wir erwarten um Oktober unser 1. Kind und wir würden gerne beide Elterngeld beantragen. Das Problem ist mein Mann hat bis Dezember 2016 eine schulische Weiterbildung in Vollzeit gemacht ( demnach auch kein Verdienst ) und ab März 2017 arbeitet er. Die Frage ist nun wenn er die 2 Monate Elternzeit zum Beispiel erst ab April 2018 beantragt wird trotzdem ab dem Geburtstermin ( Oktober 2017 ) ein Jahr zurückgerechnet oder wird dann ab April 2018 geschaut? Danke
von Oktoberwunder2017 am 04.07.2017, 10:03