Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat

Guten Tag Frau Bader, Wir haben bereits eine Elternzeit/Elterngeld Phase hinter uns. Nun wird meine zweite Tochter am 15.12 ET erwartet. Dieses Mal möchte mein Mann, zu den zwei Partnermonaten im.Lebensmonat 7 und 11, den ersten Lebensmonat direkt nach der Geburt Elternzeit und Elterngeld beanspruchen. Ich befinde mich dann noch in Mutterschutz mit Mutterschaftsleistungen. Wir fragen uns nun, ob mein Mann im ersten Monat überhaupt Anspruch auf Elterngeld hat, wenn ich als Mutter parallel, Mutterschutzleistungen von Arbeitgeber und Krankenkasse erhalte? Wie verhält es sich dann beim Ausfüllen des Antrages. Dort sind 14 Lebensmonat angegeben, die wir uns beim Basiselterngeld aufteilen können. Ich habe nun ein Kreuz gemacht bei Lebensmonat 1,7 und 11 bei meinem Mann und die übrigen bei mir bis einschließlich 14. Ist unser Gedanke da richtig? Oder sind dir ersten beiden Monate bei mir auch anzukreuzen, da diese Zeit doch mit für das Elterngeld gezählt werden, obwohl das Geld von Krankenkasse und Arbeitgeber kommt oder? Können Sie uns dazu etwas genaueres sagen? Vielen Dank K. Koch

von Wolke2012 am 07.09.2018, 12:27



Antwort auf: Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat

Hallo, Sie haben 14 Monate, davon können Sie 12 frei verteilen (die 2 MG-Monate werden immer angerechnet). Die können auch parallel und auch parallel zum Mutterschutz genommen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2018



Antwort auf: Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat

Ihr habt zusammen 14 Monate. Die ersten 2 LM werden immer der Mutter im Basiselterngeld zugerechnet, da das Mutterschaftsgeld aber immer höher ist in der Regel als das Elterngeld, gibt es dieses und das Elterngeld wird darauf angerechnet. Das heißt, wenn du 12 Monate Elterngeld (incl. Die beiden Mutterschaftsmonate) nimmst, hat dein Mann nur noch 2 EG-Monate. Er kann höchstens dann noch einen Monat unbezahlt oder Urlaub nehmen. Aber es geht nicht, dass dein Mann 3 Monate nimmt und du dann nochmal 12. Wenn er 3 nimmt, bekommst du nur 11 Monate Mutterschaftsgeld bzw. Basis-Elterngeld.

von malini am 07.09.2018, 13:42



Antwort auf: Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat

Vielen Dank für die Antworten, sprich, Ich habe um Antrag 14 Kreuzchen, Die ich verteilen kann, wobei die ersten beiden fest bei mir sind. Dann würde bei mir, theoretisch einfach der 14te (oder ein anderer) wegfallen? Ich denke ich habe es weitestgehend verstanden. War mir nicht sicher, ob wir parallel Elterngeld beziehen könnten.

von Wolke2012 am 07.09.2018, 21:06



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