Guten Tag Frau Bader,
Wir haben bereits eine Elternzeit/Elterngeld Phase hinter uns. Nun wird meine zweite Tochter am 15.12 ET erwartet.
Dieses Mal möchte mein Mann, zu den zwei Partnermonaten im.Lebensmonat 7 und 11, den ersten Lebensmonat direkt nach der Geburt Elternzeit und Elterngeld beanspruchen. Ich befinde mich dann noch in Mutterschutz mit Mutterschaftsleistungen.
Wir fragen uns nun, ob mein Mann im ersten Monat überhaupt Anspruch auf Elterngeld hat, wenn ich als Mutter parallel, Mutterschutzleistungen von Arbeitgeber und Krankenkasse erhalte?
Wie verhält es sich dann beim Ausfüllen des Antrages. Dort sind 14 Lebensmonat angegeben, die wir uns beim Basiselterngeld aufteilen können. Ich habe nun ein Kreuz gemacht bei Lebensmonat 1,7 und 11 bei meinem Mann und die übrigen bei mir bis einschließlich 14. Ist unser Gedanke da richtig? Oder sind dir ersten beiden Monate bei mir auch anzukreuzen, da diese Zeit doch mit für das Elterngeld gezählt werden, obwohl das Geld von Krankenkasse und Arbeitgeber kommt oder?
Können Sie uns dazu etwas genaueres sagen?
Vielen Dank
K. Koch
von
Wolke2012
am 07.09.2018, 12:27
Antwort auf:
Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat
Hallo,
Sie haben 14 Monate, davon können Sie 12 frei verteilen (die 2 MG-Monate werden immer angerechnet). Die können auch parallel und auch parallel zum Mutterschutz genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2018
Antwort auf:
Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat
Ihr habt zusammen 14 Monate. Die ersten 2 LM werden immer der Mutter im Basiselterngeld zugerechnet, da das Mutterschaftsgeld aber immer höher ist in der Regel als das Elterngeld, gibt es dieses und das Elterngeld wird darauf angerechnet.
Das heißt, wenn du 12 Monate Elterngeld (incl. Die beiden Mutterschaftsmonate) nimmst, hat dein Mann nur noch 2 EG-Monate. Er kann höchstens dann noch einen Monat unbezahlt oder Urlaub nehmen. Aber es geht nicht, dass dein Mann 3 Monate nimmt und du dann nochmal 12. Wenn er 3 nimmt, bekommst du nur 11 Monate Mutterschaftsgeld bzw. Basis-Elterngeld.
von
malini
am 07.09.2018, 13:42
Antwort auf:
Elterngeld Vater und Mutter erster Lebensmonat
Vielen Dank für die Antworten, sprich, Ich habe um Antrag 14 Kreuzchen, Die ich verteilen kann, wobei die ersten beiden fest bei mir sind. Dann würde bei mir, theoretisch einfach der 14te (oder ein anderer) wegfallen?
Ich denke ich habe es weitestgehend verstanden. War mir nicht sicher, ob wir parallel Elterngeld beziehen könnten.
von
Wolke2012
am 07.09.2018, 21:06