Sehr geehrte Frau Bader,
Ich möchte nach meinem Mutterschutz im Juni bis Ende meines Vertrages 31. Juli in Elternzeit gehen. Mein Arbeitgeber möchte mir meinen Urlaub erst nach Beendigung des Arbeitsvertrages auszahlen.
Ausserdem rät er mir doch den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen bevor ich in die Elternzeit gehe - die Urlaubsabgeltung ist mehr als ich Elterngeld bekomme und ganz sicher mach ich das nicht.
Meine Frage ; wird die Urlaubsabgeltung auf meinem Elterngeld angerechnet oder bekomme ich dann im Juli Urlaubsabgeltung und Elterngeld?
Mit freundlich Grüßen
von
Hildchen1905
am 01.03.2019, 14:32
Antwort auf:
Elterngeld/Urlaubsabgeltung
Hallo,
am besten ist es, wenn er Ihnen den Urlaub nach Beendigung des Vertrages auszahlt. Wichtig ist, dass es nicht als Lohn sondern als Einmalzahlung gekennzeichnet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2019
Antwort auf:
Elterngeld/Urlaubsabgeltung
ja. wird angerechnet. daher NICHT machen und ALLEN urlaub am ende des vertrats auszahlen lassen. denn eine vorherige auszahlung ist NICHT möglich
von
mellomania
am 01.03.2019, 16:45
Antwort auf:
Elterngeld/Urlaubsabgeltung
Urlaub erst nach Beendigung des Vertrages auszahlen lassen. Einmalzahlungen wenn als solche gekennzeichnet werden nach meinem Kenntnisstand nicht beim EG berücksichtigt.
Nach Mutterschutz i Urlaub zu gehen statt in EZ ganz doofe Idee. Denn damit verlierst du den kompletten Lebensmonat EG-anspruch selbst wenn in dem Zeitraum nur wenige Tage Urlaub. Denn du arbeitest ja sicherlich mehr wie 30 Stunden normal. Man darf aber nur höchstens 30 std arbeiten wenn man EG bezieht. Zudem würde es beim EG zu Kürzungen führen weil Einkommen. Also nicht nychen sondern weg über die Auszahlung.
von
Felica
am 01.03.2019, 17:04