Frage: Elterngeld/Urlaubsabgeltung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach meinem Mutterschutz im Juni bis Ende meines Vertrages 31. Juli in Elternzeit gehen. Mein Arbeitgeber möchte mir meinen Urlaub erst nach Beendigung des Arbeitsvertrages auszahlen. Ausserdem rät er mir doch den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen bevor ich in die Elternzeit gehe - die Urlaubsabgeltung ist mehr als ich Elterngeld bekomme und ganz sicher mach ich das nicht. Meine Frage ; wird die Urlaubsabgeltung auf meinem Elterngeld angerechnet oder bekomme ich dann im Juli Urlaubsabgeltung und Elterngeld? Mit freundlich Grüßen

von Hildchen1905 am 01.03.2019, 14:32



Antwort auf: Elterngeld/Urlaubsabgeltung

Hallo, am besten ist es, wenn er Ihnen den Urlaub nach Beendigung des Vertrages auszahlt. Wichtig ist, dass es nicht als Lohn sondern als Einmalzahlung gekennzeichnet ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2019



Antwort auf: Elterngeld/Urlaubsabgeltung

ja. wird angerechnet. daher NICHT machen und ALLEN urlaub am ende des vertrats auszahlen lassen. denn eine vorherige auszahlung ist NICHT möglich

von mellomania am 01.03.2019, 16:45



Antwort auf: Elterngeld/Urlaubsabgeltung

Urlaub erst nach Beendigung des Vertrages auszahlen lassen. Einmalzahlungen wenn als solche gekennzeichnet werden nach meinem Kenntnisstand nicht beim EG berücksichtigt. Nach Mutterschutz i Urlaub zu gehen statt in EZ ganz doofe Idee. Denn damit verlierst du den kompletten Lebensmonat EG-anspruch selbst wenn in dem Zeitraum nur wenige Tage Urlaub. Denn du arbeitest ja sicherlich mehr wie 30 Stunden normal. Man darf aber nur höchstens 30 std arbeiten wenn man EG bezieht. Zudem würde es beim EG zu Kürzungen führen weil Einkommen. Also nicht nychen sondern weg über die Auszahlung.

von Felica am 01.03.2019, 17:04



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