Wo kann ich nachlesen, daß vom Elterngeld 300,-- Euro (Mindestsatz, die jeder erhält) - bei der Berechnung von Unterhalt (Betreuungsunterhalt) nicht mit im Gesamteinkommen berechnet werden (dürfen)? 300 Euro (Mindestsatz) sind doch grundsätzlich anrechnungsfrei, oder - egal, wie hoch das Elterngeld sonst ist. Sprich, wenn man z. B. 1.000 Euro Elterngeld erhält, dürfen bei der Berechnung lediglich 700 Euro veranschlagt werden. LG Danie
Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 12:20