Frage: Elterngeld/Unterhalt

Wo kann ich nachlesen, daß vom Elterngeld 300,-- Euro (Mindestsatz, die jeder erhält) - bei der Berechnung von Unterhalt (Betreuungsunterhalt) nicht mit im Gesamteinkommen berechnet werden (dürfen)? 300 Euro (Mindestsatz) sind doch grundsätzlich anrechnungsfrei, oder - egal, wie hoch das Elterngeld sonst ist. Sprich, wenn man z. B. 1.000 Euro Elterngeld erhält, dürfen bei der Berechnung lediglich 700 Euro veranschlagt werden. LG Danie

Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 12:20



Antwort auf: Elterngeld/Unterhalt

Hallo, ja, so ist es. Aber es steht in keinem Gesetz (soweit ich weiß) , sondern nur in einigen Richtlinien. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2009



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