Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld

Hallo in die Runde, ich habe eine Frage in Sachen Elterngeld.... Erst einmal poste ich die gegebenen Rahmenbedingungen: - errechneter Entbindungstermin ist der 6.6.2016 - Beginn der Mutterschutzfrist 25.4.2016 - Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden wurde zum 1.2. auf 24 Wochenstunden reduziert (auf eigenen Wunsch wg. Stressfaktor) - laufende Befristung des Arbeitsverhältnisses bis 31.3.16 - Steuerklassenwechsel zusammen mit meinem Ehemann wurde per 11/2015 vorgenommen Es stellen sich nun folgende Fragen: 1) Wenn ich die Frist zwischen dem 1.4. und dem 25.4.16 mit ALG I überbrücke, würde mir das aufgrund der vor kurzem erst erfolgten Stundenreduzierung nur ca. 80 Euro weniger bringen als wenn ich mir den Vertrag noch einmal verlängern lasse. Ich habe zwar gelesen, dass Monate mit ALG I Bezug für die Berechnung des Elterngelds als Monate mit Null-Einkommen gerechnet werden aber wie ich das verstanden habe, gelten hierfür ja ohnehin nur volle Monate. Habe ich also bis auf die 80 Euro Nettoverlust keinen Vorteil, wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, mich nochmal bis zum 25.4. weiter zu befristen?` 2) Haben wir den Steuerklassenwechsel für unsere Konstellation eigentlich noch rechtzeitig gemacht? Ich glaube, man muss doch sechs Monate in der neuen Steuerklasse sein, damit diese für die Elterngeldberechnung herangezogen wird..... Mutterschutz beginnt im April, das hieße wir hätten nur November bis März.... Ich habe gelesen, man kann den Mutterschutzmonat auch ausklammern lassen. Wie macht man das? 3) Ebenfalls habe ich gelesen, dass man den Mutterschutz durch schriftlichen Verzicht auch später oder gar nicht antreten darf. Wie könnte ich das für unsere Situation nutzen? Kann man während des ALG I Bezugs auch auf den Mutterschutz verzichten und hätte somit trotzdem Vorteile auch mit dem zu späten Steuerklassenwechsel? 4) Mein Arbeitgeber würde mich bestimmt bis zum Eintritt in den Mutterschutz weiter befristen, wenn ich ihn darum bitte. Bringt mir das was? Sollte das dann genau bis zum 25.4. gehen oder nur bis zum 24.4. bzw. ist es möglicherweise als dritte Option sogar von Vorteil, einen Tag arbeitslos zu sein und den Vertrag bis zum 23.4. zu befristen? Mit viel Glück kann ich vielleicht auch ein unbefristete Arbeitsverhältnis erhalten, da man mich schon gefragt hat, ob ich bereit wäre, nach der Schwangerschaft wieder zu kommen. Man hat mich vor kurzem schonmal trotz bestehender Schwangerschaft verlängert, da ich sehr zuverlässig bin. Mein Mann und ich sind im Moment überfordert, die Situation zu überblicken und nun die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mein Mann fragt gerade noch, ab wann wir wieder den Steuerklassenwechel 5/3 durchführen können (denn im Moment geht richtig viel Netto verloren jeden Monat). Der Hauptfokus sollte denke ich jetzt sein, irgendwie das Thema mit dem Elterngeld so hinzubekommen, dass meine Steuerklasse 3 hier berücksichtigt wird. Gruß Olga

von Olga1983 am 20.02.2016, 17:46



Antwort auf: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld

Hallo, bitte die Hinweis elesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



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