Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Hallo, ich habe am 27.01.2010 eine Tochter zur Welt gebracht und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, d.h. ich muß am 27.01.2012 wieder arbeiten. Wie verhält sich das mit der Berechnung von Elterngeld wenn ich in meiner Elternzeit jetzt wieder schwanger werde? Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 10.06.2011, 21:35



Antwort auf: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Hallo, www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

So wie auch außerhalb von Elternzeit. Wichtig ist das Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhalten oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld bezieht man nur im 1. Lebensjahr. Die Splittung bleibt unberücksichtigt, dh. die gesplitteten Monate fallen nicht raus. Das "Einkommen" der Monate wird addiert und durch 12 geteilt. Davon gibts ca 65% zuzüglich 10% Geschwisterbonus (min 75 Euro) bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.06.2011, 23:09



Antwort auf: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Hallo, also heißt das, wenn ich z.B. jetzt noch zwei Monate arbeiten gehe, werden diese zwei Monate berücksichtigt und die zehn Monate vor der Geburt meines ersten Kindes? Oder welche zwölf Monate sind Grundlage. Also werde ich dann ca. die gleiche Höhe an Elterngeld bekommen?

Mitglied inaktiv - 11.06.2011, 09:31



Antwort auf: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Ne, es kommt darauf an, wann das zweite Kind geboren wird. Es werden die 12 Monate vor der 2. Geburt genommen. Käme das 2. Kind bsp am 1. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde zur Berechnung herangezogen das erste Lebensjahr des 1. Kindes. Weil du da Elterngeld bezogen hast, fällt das komplette Jahr weg und es werden die selben Monate zur Berechnung herangezogen, wie fürs 1. Kind. Käme das 2. Kind bsp am 2. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde ungefähr das 2. Lebensjahr herangezogen. Da hast du kein Elterngeld bekommen. Warst du nicht arbeiten, dann hast du kein Einkommen und gibt im Endeffekt den Mindestsatz an Elterngeld. Hast du gearbeitet, dann wird dein Lohn herangezogen. Käme das 2. Kind, wenn das 1. Kind 1,5 Jahre alt ist, gäbs eine Mischung. Hier gibts ein Beispiel: http://www.finanzfrage.net/frage/schwanger-in-der-elternzeit---wie-be rechnet-sich-das-elterngeld Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.06.2011, 13:52



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...