Hallo,
ich habe am 27.01.2010 eine Tochter zur Welt gebracht und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, d.h. ich muß am 27.01.2012 wieder arbeiten.
Wie verhält sich das mit der Berechnung von Elterngeld wenn ich in meiner Elternzeit jetzt wieder schwanger werde?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 10.06.2011, 21:35
Antwort auf:
Elterngeld / Schwanger in Elternzeit
Hallo,
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
Elterngeld / Schwanger in Elternzeit
So wie auch außerhalb von Elternzeit.
Wichtig ist das Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhalten oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden vorn dran gesetzt.
Elterngeld bezieht man nur im 1. Lebensjahr. Die Splittung bleibt unberücksichtigt, dh. die gesplitteten Monate fallen nicht raus.
Das "Einkommen" der Monate wird addiert und durch 12 geteilt. Davon gibts ca 65% zuzüglich 10% Geschwisterbonus (min 75 Euro) bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.06.2011, 23:09
Antwort auf:
Elterngeld / Schwanger in Elternzeit
Hallo,
also heißt das, wenn ich z.B. jetzt noch zwei Monate arbeiten gehe, werden diese zwei Monate berücksichtigt und die zehn Monate vor der Geburt meines ersten Kindes?
Oder welche zwölf Monate sind Grundlage.
Also werde ich dann ca. die gleiche Höhe an Elterngeld bekommen?
Mitglied inaktiv - 11.06.2011, 09:31
Antwort auf:
Elterngeld / Schwanger in Elternzeit
Ne, es kommt darauf an, wann das zweite Kind geboren wird.
Es werden die 12 Monate vor der 2. Geburt genommen.
Käme das 2. Kind bsp am 1. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde zur Berechnung herangezogen das erste Lebensjahr des 1. Kindes. Weil du da Elterngeld bezogen hast, fällt das komplette Jahr weg und es werden die selben Monate zur Berechnung herangezogen, wie fürs 1. Kind.
Käme das 2. Kind bsp am 2. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde ungefähr das 2. Lebensjahr herangezogen. Da hast du kein Elterngeld bekommen. Warst du nicht arbeiten, dann hast du kein Einkommen und gibt im Endeffekt den Mindestsatz an Elterngeld.
Hast du gearbeitet, dann wird dein Lohn herangezogen.
Käme das 2. Kind, wenn das 1. Kind 1,5 Jahre alt ist, gäbs eine Mischung. Hier gibts ein Beispiel:
http://www.finanzfrage.net/frage/schwanger-in-der-elternzeit---wie-be rechnet-sich-das-elterngeld
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.06.2011, 13:52