Hallo zusammen,
Wir sind zurzeit ein wenig verwirrt und hoffen das und hier hier jemand helfen kann...
Ich werde mein erstes Kind Mitte September bekommen, mein Partner möchte gern ab Oktober elternzeit nehmen und voraus Urlaub, jetzt meinte unsere Personalabteilung das wir uns da nochmal schlau machen sollen, da Die Behörde wohl Elterngeld immer ab Geburt sieht, dh. Von Tag der Geburt bis 30 Tage später?! (Wäre ja kein Problem, dann würde er den Urlaub einfach hinten dran hängen)
Aber sein zweiten Monat würde er gern erst nächstes Jahr nehmen (eventuell august oder September) aber immer einen vollen Monat, aber wenn die Behörde ja immer ein Monat von Mitte des Monats sieht muss er ja auch so elternzeit nehmen oder?
Wir müssen ja im Vorfeld angeben wann er diesen 2 Monat nimmt, und gäbe es da dann auch die Möglichkeit zu sagen zb. Er nimmt das Elterngeld im Mai aber die elternzeit hat er erst im August?
Hab schon soviel jetzt darüber gelesen und sooft steht irgendwo wenn
Man es falsch beantragt geht einem Geld verloren :/
Ich selbst habe zwei Jahre elternzeit beantragt und möchte das Geld aufteilen, was ja eig kein Problem darstellen sollte oder?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe :)
von
chsabrina
am 12.07.2019, 09:11
Antwort auf:
Elterngeld Partner
Hallo,
er muss die Monate nach dem Geburtstag des Kindes nehmen. Also in Lebensmonaten.
Gleich nach der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld Partner
Es ist eigentlich ganz einfach. Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate! des Kindes die man in Elternzeit ist.
Und man kann nicht nehmen und arbeiten, das muss zwingend identisch sein.
Wird das Kind zum Beispiel am 17.09. geboren dann muss er fürs Elterngeld auf jeden Fall immer von einem 17. bis einschließlich eines 16. des Folgemonats in Elternzeit sein.
Andere Daten gehen bei diesem Geburtsdatum nicht.
Bedenke bitte auch dass Dein Elterngeld nach 22 Monaten endet, da der Mutterschutz nach der Geburt immer als Basismonat zählt.
von
Sternenschnuppe
am 12.07.2019, 09:16
Antwort auf:
Elterngeld Partner
Ich würde die beiden Monate nicht trennen. Es passiert des öfteren das es dann mit dem zweiten Monat nicht klappt. Dann muss man auch für den ersten Monat das EG zurückzahlen. Und er muss beide Monate in den ersten 14 Monaten nehmen. Nicht aber unbedingt ab Geburt. Er muss halt nur drauf achten das es lebensmonate sind.
von
Felica
am 12.07.2019, 10:00
Antwort auf:
Elterngeld Partner
Vorteil bei getrennten Monaten ist, sofern das Kind nicht im 1. eines Monats geboren ist, es wird kein Urlaub abgezogen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.07.2019, 10:03
Antwort auf:
Elterngeld Partner
Hallo,
Geht es euch um Elternzeit oder Elterngeld.
Elternzeit kann er nehmen, wann er mag, bis zu 3 Jahren, auch in mehreren Abschnitten.
Möchte er allerdings während seiner Elternzeit Elterngeld beziehen, muss das für Lebensmonate beantragt werden.
Übrigens, auch in Bezug auf die Urlaubstage ist es für deinen Mann besser, wenn er die Elternzeit mitten im Monat beginnt und wieder endet. Er hat nämlich für jeden Monat, in dem er mind. 1 Tag gearbeitet hat, den vollen Urlaubsanspruch in diesem Monat.
LG luvi
von
luvi
am 12.07.2019, 10:05