Elterngeld Partner bei zukünftig gemeinsamen Wohnsitz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Partner bei zukünftig gemeinsamen Wohnsitz

Hallo Frau Bader, wie ich Ihren vorherigen Antworten entnommen habe kann mein Partner nur Elterngeld beantragen wenn wir und das Kind den gemeinsamen Wohnsitz haben. Zunächst haben wir noch getrennte Wohnsitze und das Kind wird bei mir gemeldet. In einem Jahr wollen wir gern den Wohnsitz zusammenlegen. Können und müssen wir dann jetzt schon für ihn Elterngeld mit beantragen? Geht das überhaupt, da der Wohnsitz ja aktuell noch unterschiedlich ist? Oder kann man das auch beim Umzug, also in einem Jahr noch beantragen? Besten Dank :)

von EmmaMaila am 30.09.2017, 12:25



Antwort auf: Elterngeld Partner bei zukünftig gemeinsamen Wohnsitz

Hallo, Ich würde es in dem Antrag mit aufnehmen u nach dem Umzug auf die veränderten Verhältnisse hinweisen. Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2017



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