Hallo Frau Bader, ich war während der Schwangerschaft wegen der Schwangerschaft einmalig über 6 Wochen krank. Man sagte mir damals es wird nichts vom Elterngeld abgezogen wenn die Erkrankung Schwangerschaftsbedingt ist. Ich beantragte rechtzeitig Elterngeld. Ich informierte mich dort voran und man forderte zunächst Nachweise für die Gründe dieser Erkrankung an, welche ich durch die Krankenkasse ausstellen lassen sollte und an die Elterngeldstelle schicken sollte. Das tat ich und versendete Sie mit dem Antrag. Angeblich gingen die Unterlagen dort nicht ein, mein Antrag aber schon. Also ließ ich es ein zweites Mal ausstellen und sendete es erneut hin. Dieses mal kam es an. Die Rückmeldung war, dass ich jetzt von dem damals Krankschreibenden Arzt ein neues Attest ausstellen lassen sollte, dass es sich tatsächlich um eine Schwangerschaftsbedingte Krankheit handelte. Ich fühle mich langsam einer komischen Willkür ausgesetzt. Ist dieses Vorgehen der Elterngeldstelle normal und rechtens und ich muss auch diesen Nachweis noch liefern oder kann das von der Krankenkasse nicht ausreichen? Außerdem wollen sie noch einen Nachweis der KV über die Krankengeldzahlung. Im Schreiben steht, dass wirklich direkt, dass die Krankmeldung der Krankenkasse nicht ausreichend ist. Der Diagnoseschlüssel steht da doch drauf ich finde das unverschämt! Ich danke ihnen für Ihren Rat.
von Amarena82 am 25.03.2016, 11:57