Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Januar 2019 mein 3.Kind - da die ersten beiden auch noch recht klein sind, befinde ich ich zur Zeit noch in Elternzeit. Da ich wegen Kita-Eingewöhnung erst mit Mitte Oktober meine Tätigkeit bei einer großen Firma wieder aufnehmen hätte können und mit 1.Dezember bereits wieder in Mutterschutz gegangen wäre, hat ich mein Chef gebeten, meine Elternzeit zu verlängern - mir dafür aber die Erlaubnis erteilt, selbstständig ein paar kleinere Projekte durchführen zu dürfen. Ich bin im Bereich des Produkt-Design tätig, was als Gewerbefrei gilt. Somit muss ich kein Gewerbe anmelden - das habe ich schon erfragt. Da ich nun die Möglichkeit habe, ein paar Arbeiten tatsächlich durchzuführen und noch in diesem Kalenderjahr Rechnungen zu schreiben nun meine Frage: ab wievielen Rechnungen gilt mein Einkommen Elterngeldstelle als Mischeinkuft (was ja dann bedeutet, dass mein Elterngeld für das Kind NR.3 nach Kalenderjahr und nicht nach den 12 Monaten vor Geburt berechnet wird - auch das wurde mir bereits von der Elterngeldstelle so mitgeteilt ) Das käme mir insofern ausserdem gelegen, nachdem mein Elterngeldbezugszeitraum für Kind Nr2. bereits im Februar geendet hat - ich also nur bis April (?) ausklammern dürfte. Damit wäre mein Elterngeld für das Überraschungs-Kind Nr.3 sehr gering, wenn es nur nach den 12 Monaten vor der Geburt berechnet würde. Mir wäre eine Berechnung als Mischeinkuft/Selbstsändige weitaus lieber, da ich hier bis 2014 zurückgehen müsste ( in allen anderen Jahren habe ich Elterngeld für meine beiden anderen Kinder bezogen) - auch hier wurde mir bereits von der Elterngeldstelle mitgeteilt, dass das so wohl möglich ist. Ich schätze, mein Einkommen aus Projekten wird 4500Euro nicht überschreiten, was ja dann auch heißt, dass ich Kleinst-Unternehmer bin ohne weitere Pflichten ausser das Einkommen im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Momentan sieht es nach insgesamt 3-4 Projekten aus, für die ich je eine eigene Rechnung stelle. Muss ich mich in der Zeit extra krankenversichern? Ab 01.12. - mit Beginn des Mutterschutzes gelte ich bei meinem Hauptarbeitgeber wieder als voll Angestellte im Mutterschutz und erhalte wohl auch meinen AG-Anteil zusätzlich zum KK-Anteil. ich plane auch nach diesem Datum keine selbstständige Arbeit mehr. Vielen Dank für Ihre Antwort - ich hoffe ich konnte die doch etwas komplizierte Situation erklären
von k_sh am 06.10.2018, 13:04