Hallo Frau Bader, ich bin momentan total verzweifelt und am Boden.
Folgendes:
Ich habe seit 1.1.2008 ein angemeldetes Kleinstgewerbe (Tierpension) - mit einem Jahreseinkommen von 200-300 Euro (lt. Steuerbescheid).
Ab 6/2012 habe ich gearbeitet, davor war ich in Elternzeit ohne Beschäftigung. Mein Sohn kam im Nov 2013 zur Welt.
Die Elterngeldstelle möchte jetzt den Bezugszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 zugrundelegen.
Da ich 1/12 bis 5/12 kein Einkommen habe vermindert sich mein Elterngeld somit knapp um die Hälfte!
Ist dies richtig? Ich kann und will das nicht glauben dass mir die 200 euro Einnahmen der tierpension die ich ehrlicherweise angegeben habe, jetzt 3000 Euro weniger Elterngeld bescheren sollen?
Bitte helfen Sie mir!! :(
von
Losinska
am 25.01.2014, 16:23
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkommen
Hallo,
Hat die berechtigte Person in den zwölf Kalendermonaten oder im Kalenderjahr vor der Geburt gleichzeitig oder nacheinander - ggf. auch zeitweise - Gewinneinkünfte (positiv, null oder negativ) und Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, ist für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens grundsätzlich das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich. Lag im Kalenderjahr vor der Geburt ein Verschiebetatbestände vor, wird auf Antrag das Kalenderjahr maßgeblich, das diesen Ereignissen vorausgegangen ist.
Verschiebetatbestände sind:
Bezug von Mutterschaftsgeld
Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung
Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst, wenn hierdurch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemindert wird
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014