Elterngeld, Mischeinkommen, wenn Gewerbe schon abgemeldet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Mischeinkommen, wenn Gewerbe schon abgemeldet?

Hallo, ich habe mein Nebengewerbe Mitte 2014 abgemeldet. Meine Tochter kam im November 2015 zur Welt. Ich beantragte jetzt Elterngeld aus meiner nichtselbständigen Arbeit. Zeitraum 12 Monate vor der Geburt, also September 2014 bis Oktober 2015. Nun bekam ich ein Schreiben, dass mein Bemessungszeitraum nicht stimmt, weil ich selbständig bin, also müsste ich 2014 angeben. Das Mininebengewerbe (weniger als 200 Euro im Monat) wurde aber schon Mitte 2014 abgemeldet. Welche Chance habe ich, dass die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt werden können? Vielen Dank für ihre Antwort. VG

von marionw am 31.01.2016, 23:06



Antwort auf: Elterngeld, Mischeinkommen, wenn Gewerbe schon abgemeldet?

Hallo, das ist so korrekt berechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



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