Hallo, meine Frau ist mit dem zweiten Kind schwanger. Meine Frau hat bis zur ersten Schwangerschaft ganz normal gearbeitet. Danach haben wir für ein Jahr das Elterngeld bekommen. Das zweite Jahr war meine Frau arbeitslos. Jetzt im Dezember würde das zweite Kind kommen und normalerweise meine Frau in ALG 2 abrutschen. Ich bin kaufmännischer Angestellter in Vollzeit und verdiene normal. Meine Frau würde doch jetzt den Mindesbetrag 300 Euro + 75 Euro Geschwisterzuschlag bekommen? Jetzt würde sich meine Frau gerne selbständig machen. Also ein wirklich kleines Nebengewerbe. Ich sag mal, das das auf das Jahr verteilt, vielleicht 1000 Euro sind. Die Arbeitszeit wäre flexibel. Es ist nicht viel, aber es ist auch keine schwere Arbeit und keinen Stress. Also warum nicht mitnehmen. Jetzt meine Frage. Wie wirkt sich das auf den Mindestsatz vom Elterngeld aus. Darf sie das oder wird das eingenommene gleich gegengerechnet? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine? Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Stephan
von stephan am 15.11.2017, 16:50