Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

Hallo, eine kurze Frage ob ich es richtig verstanden habe. Ich werde in meiner Elternzeit 30 Stunden/Woche arbeiten. Mein Verdienst vor der Geburt Netto 2000 Euro. Während des Elterngeldbezuges arbeite ich nur 30 Stunden. Aufgrund Steuerklassenwechsel, Kinderfreibetrag und Lohnerhöhung habe ich nun mit den 30 Stunden/Woche ein Netto Gehalt von 1980 Euro. Somit einen Verlust von nur 20 Euro. Davon wären dann 65%, also 13 Euro die Höhe des Elterngeldes. Im Gesetz steht aber das Elterngeld mind. in Höhe von 300 Euro bezahlt wird. Habe ich nun Anspruch auf 300 Euro? Gruß Chris

von Chris_75 am 07.08.2013, 16:09



Antwort auf: Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

Hallo, www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

Ja :-)

von Sternenschnuppe am 07.08.2013, 20:25



Antwort auf: Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

Hallo, Wenn Du in der EZ, im ersten Jahr (als Alleinerziehende in den ersten 14 Monaten) etwas dazu verdienst, dann wird der Verdienst beim EG angerechnet, aber nicht 1:1. Was Dir vom Zuverdienst bleibt kannst Du Dir selber ausrechnen. Generell wird der Zuverdienst nur im ersten Jahr angerechnet (in den ersten 14 Monaten bei Alleinerziehenden). Arbeiten darfst Du maximal 30h/Woche. Man darf arbeiten gehen. Beim AG und bei anderen Firmen wenn der AG schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Die Berechnung im 1. Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,65*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,65 + Gn E = 0,65*Ga - 0,65*Gn + Gn E = 0,57*Ga + (Gn - 0,665*Gn) E = 0,65*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer! Da Du durch das hohe Gehalt weniger als 300€ EG bekommen würdest, wird das Mindestelterngeld gezahlt. Im 2. Jahr wir wie gesagt nichts mehr angerechnet. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.08.2013, 10:35



Antwort auf: Elterngeld Mindestbetrag bei Teilzeitarbeit

Denn bei alt 2000€ netto ist das Elterngeld ja schon nett, das würde ich splitten lassen und im 2. Jahr bleibt Dir die 2. Rate komplett zum Lohn.

von Sternenschnuppe am 09.08.2013, 20:30



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