Frage: Elterngeld & Kurzarbeit

Hallo, ich bekomme ein normales Nettoeinkommen ca 1640 € monatlich ohne Schichtzulagen und auch keine Wochenendarbeit. Wir planen gerade unser erstes Kind. Wie wird das Geld berechnet, wenn ich das EG für 2 Jahre aufteilen möchte und in den 12 Monaten vor der Geburt höchstens ca 20 Tage Kurzarbeit reinfielen. Ich habe gehört, dass sich das EG dann auch verringert. Stimmt das ?

Mitglied inaktiv - 17.05.2009, 14:23



Antwort auf: Elterngeld & Kurzarbeit

Hallo, der Anspruch auf Elterngeld beträgt 67 Prozent des Durchschnitts-Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate. Sind werdende Mütter oder Väter in dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen, so verringert sich ihr Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2009



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