Frage:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Sehr geehrte Frau Bader,
1. Frau A ist 37 Jahre alt, war im Kalenderjahr 2014 Selbstständig tätig. Hatte aber ein Kleingewerbe mit nur 1105 Euro Gewinn! Sonst hat Frau A. im Kalenderjahr 2014 nicht gearbeitet. Frau A. hat dann in 2015 entbunden und zur Berechnung des Elterngeldes wurde das Kalenderjahr 2014 genommen, obwohl Frau A Seit Februar 2015 im angestellten Verhältnis tätig war. Kann dies angefochten werden? Denn Frau A. hat im Jahr 2015 die Selbstständigkeit nicht ausgeübt. Zudem ist die Tätigkeit, die im angestellten Verhältnis ausgeübt wurde ein ganz anderer Beruf, als der Beruf bei der Selbstständigkeit. Kann Frau A. dann Widerspruch einlegen und als Bemessungszeitraum die 12 Monate vor Geburt des Kindes verlangen?
2. Frau A. war seit vielen Jahren freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Im Jahr 2015 hat sie eine Beschäftigung im angestellten Verhältnis angenommen und wurde somit Pflichtversichert. Das Baby ist auch im selber Jahr (2015) geboren, und konnte somit mit Frau A. gesetzlich Pflichtversichert werden. Der Ehemann von Frau A. ist Gewerbetreibender und somit Privat Versichert. Der Arbeitsvertrag von Frau A., welches im Jahr 2015 befristet abgeschlossen wurde, endet Ende Januar 2016. Frau A. hat Elterngeld für 1 Jahr beantragt, wie sieht es mit der Krankenversicherung ab Ende Januar aus? Ist Frau A. nachdem ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft nicht mehr Krankenversichert? Frau A. hat mitbekommen, dass die Elterngeldstelle für die Dauer des Elterngeldes die Krankenversicherung übernimmt? Ist dies auch dann der Fall, wenn der Ehemann privat Versichert ist?
3. Kann Frau A. Ihre Elterngeldzeit im nachhinein von 1 auf 2 Jahre abändern (wenn sie nämlich auf die Dauer der Elterngeldzeit Krankenversichert ist, wäre eine "Verlängerung" der Zeit super.)
4. Frau A. beabsichtigt innerhalb 2015 nochmal schwanger zu werden. Wie viel Kindergeld erhält Frau A. dann? Sie bekommt derzeit nur 300 Euro, weil das Einkommen im Kleingewerbe im Jahr 2014 nur 1105 Euro war. Bekommt Frau A. dann 600 Euro Plus 75 Euro Geschwisterbonus?
5. Frau A. möchte auch ein drittes Kind. Dies plant sie so, dass sie anschließend an die Geburt des 2. Kindes wieder schwanger wird.
Also: 1. Geburt im Jahr 2015, 2. Geburt Ende 2015/Anfang 2016, 3. Geburt 2016/2017
Wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus?
Bekommt dann Frau A. 3 Mal 300 Euro Plus Geschwisterbonus? Wie viel Geschwisterbonus gibt es dann beim dritten Kind?
Vielen Dank im voraus!
von
ZM123456
am 02.01.2016, 23:45
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Hallo,
1. Das wird keinen Erfolg bringen
2. Sie kann das EG auf zwei Jahre splitten lassen - danach muss sie sich selber versichern.
3. Das kommt auf den Geburtstermin an
4. Sie meinen EG?Gemäß dem Gehalt der letzten1 2 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit EG o MG
5. Kriegen Sie erst einmal das 2. - wer weiß, wie dann die Rechtslage ist
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Im Zeitraum von ca. 24 Monaten 3 Kinder zu bekommen bzw. punktgenau zu zeugen nenne ich ambitioniert..
Frau A hat also einen Säugling ("1. Geburt im Jahr 2015"), ist mit Kind 2 ("2. Geburt Ende 2015/Anfang 2016") offenbar hochschwanger bzw. über ET und wird unmittelbar darauf wieder schwanger ("3. Geburt 2016/2017") - schafft nicht jede(r).
Für die Finanzierung der kleinen Großfamilie kann man sich hier schlau machen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
von
Andrea6
am 03.01.2016, 13:48
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Elterngeld gibt es zudem für jedes Kind nur 12x nach Geburt.
Also, bitte noch einmal verständlich schreiben.
Das passt doch alles nicht zusammen.
Wenn sie seit Februar 2015 noch angestellt war, wann soll denn Kind 1 geboren sein, dass Ende 2015 schon ein zweites geboren werden kann ?
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2016, 14:46
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Es sind ja schon 2 Kinder da - oder?
Oder beabsichtigt sie 2015 noch schwanger zu werden - also dann ist der Zug abgefahren 😁 ... Wir haben ja schon 16
Ziemlich kompliziert alles; kapier das nicht.
von
Colien07022004
am 03.01.2016, 15:49
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Nach dreimaligem lesen ( Frau Bader wird das vermutlich nicht lesen )
Wie gut verdient der Mann denn ? Braucht es ein gutes Elterngeld überhaupt?
Das Elterngeld kann noch halbiert werden der Rest davon.
Dann gibt es entsprechende Monate 150€ und Krankenkasse bleibt frei.
Das zweite Kind muss ! dann innerhalb der Auszahlung geboren werden, dann kann man das wieder teilen ( 24x 150€ ) und das dritte muss dann erneut in der Auszahlungszeit geboren werden. Geschwisterbonus ist jeweils 75€ pro Geschwisterkind unter 3 oder bei zweien unter 6.
Wenn man auf ein gutes Elterngeld angewiesen ist, dann macht es wesentlich mehr sind sich im Betreuung und einen neuen Job zu bemühen, vorzugsweise unbefristet und erst 12 Monate Einkommen bis zum Mutterschutz zu erwirtschaften !!
Dann kommen sie eben später Kind 2 und 3, aber in finanziell stabilen Verhältnissen.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2016, 16:57
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Für mich liest es sich so, als sei der Job 2015 nur wg der Krankenversicherung (für die Dauer der Elterngeldzeit für 3 Kinder) abgeschlossen worden.
Zumal Frau A wohl nur kurz wirklich gearbeitet haben kann, wenn sie in dem Jahr noch in den Mutterschutz und in Elternzeit ging.
Die (gesetzliche Pflicht-) Krankenversicherung wird gezahlt, solange Elterngeld gezahlt wird.
Elterngeld wird meist nicht gezahlt, wenn man im Mutterschutz ist (zB bei zu kurzer Geburtenfolge)
Noch nicht verbrauchte Elterngeldmonate kann man splitten lassen.
Kindergeld gibst einkommensunabhängig.
Elterngeld gibts...da es wohl bei der Berechnung aus 2014 bleiben und damit nur den Mindestsatz geben wird...fürs 2. Kind und kurzer Geburtenfolge: 300 Euro (so wie jetzt) zzgl 75 Euro Geschwisterbonus.
Beim dritten Kind wäre es das gleiche.
Dann wieder für 1 Jahr 300 Euro zzgl 75 Geschwisterbonus.
Der Bonus erhöht sich nicht durch mehr Geschwister (es sei denn, es sind Mehrlinge).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.01.2016, 16:59
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ja da hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Frau A. beabsichtigt demnächst schwanger zu werden und somit knapp Ende Dezember 2016 zu entbinden. und wenn sie dann nach dem 2. Kind nach 3-4 Monaten erneut schwanger wird, würde das Baby ja 2017 wohl auf die Welt kommen. Das sind nur ungefähre Berechnungen. Nur Beispiele.... und Wunschgedanken, da Frau A. gerne noch viele Kinder haben möchte und endlich den richtigen Mann dafür geheiratet hat :)
Danke SumSum für die Erklärung
Nur eines ist noch nicht verständlich:
- Kann Frau A. Ihre Elterngeldzeit im nachhinein von 1 auf 2 Jahre abändern ?
- ist Frau A. dann auch beim 2. 3. Kind über das Elterngeld kostenfrei krankenversichert, obwohl ihr Mann privat versichert ist?
zur Klärung, der Ehemann verdient gut, aber nicht so gut sodass man auf das Elterngeld verzichten könnte.
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:06
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Danke Sternschnuppe für die Erklärung.
ist Frau A. auch dann kostenlos Krankenversichert, wenn ihr Mann privat versichert ist und das zweite Kind nicht im Auszahlungszeitraum geboren wird?
Der befristet im Jahr 2014 abgeschlossene Arbeitsvertrag von Frau A. endet Ende Januar 2015, also in ein paar Tagen.
Frau A. hat bei ihrer Krankenkasse nachgefragt, diese meinte sie müsse sich freiwillig versichern.... Frau A. ruft da morgen erneut an....
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:14
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
ha ha ha Andrea :))
Kind 1 ist geboren die anderen waren nur so Beispiele :)))))
Danke trotzdem :)
LG
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:15
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Frau A. ar schon im 3. Monat schwanger, als der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Das Kind ist 7 Monate später geboren. Mehr möchte ich jetzt nicht ins Detail gehen......
Das zweite und weitere Kinder sind geplant.. aber NOCH ist keine Schwangerschaft bekannt :))
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:18
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Dann müsste Frau A. sich freiwillig krankenversichern. Ganz sicher
von
sterntaler82
am 03.01.2016, 18:20
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Schreibfehler ;)
Natürlich 2016....
:)
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:20
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Hä?
von
ZM123456
am 03.01.2016, 18:29
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Wenn man auf das Elterngeld angrwiesen ist, dann werden bei Splittung 150€ nicht reichen pro Monat.
Bleibe dabei. Sie soll arbeiten gehen, ein anständiges Elterngeld erwirtschaften und dann die weiteren Kinder bekommen.
Vorzugsweise mit einem unbefristeten Vertrag, dann ist auch die Krankenkasse abgesichert.
Und mal ganz privat als Mehrfachmutter. Mit einem Kind von ein paar Monaten stellt man sich das alles fürchterlich entspannt vor.
So kurze Abstände sind in der Regel alles andere als entspannt.
Da ist jeder Euro Gold wert mit dem man sich mal ein wenig Zeit für sich erkaufen kann. Sei es der Babysitter oder der Friseurbesuch oder der Lieferservice wenn man weder zum einkaufen noch kochen kommt.
Mann selbstständig ist ja meist eher nicht 08-17 Uhr.
Dann noch Finanzsorgen? Überlegt es Euch sehr sehr gut !!
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2016, 19:00
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Ganz einfach, wenn das Kind geboren wird nach den Zeitraum wo Elterngeld gezahlt wird, muss Frau A sich definitiv freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Ist Fakt, da hat die Krankenkasse schon die richtige Auskunft gegeben
von
sterntaler82
am 03.01.2016, 19:26
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Es darf dann halt keine Lücke entstehen zwischen den beiden elternzeiten, sonst musst du dich hält ( wenn du nicht wieder arbeitest) freiwillig versichern und musst das dann auch in der zweiten Elternzeit weiter machen. Ohne Lücke wärst du weiter versichert!
von
sterntaler82
am 03.01.2016, 19:35
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Also, Elternzeit hat sie nur solange wie sie auch einen Arbeitgeber hat. Danach ist sie "nur" Hausfrau. Und, sobald das Elterngeld zu ende ist, heißt es sich entweder selbst versichern, arbeitssuchend melden - was eine entsprechende Kindebetreuung voraussetzt und Anspruch auf Arbeitslosengeld1. Wobei ich das mit dem Arbeitslosengeld1 eng sehe, weil fraglich ist ob die Fristen erreicht wurden wegen der Selbstständigkeit vorher. Fraglich ist zudem, ob Hartz4 möglich ist, hängt halt vom Gesamteinkommen der Familie ab. Würde eines davon zutreffen, wäre Krankenversicherung abgegolten, Familienversicherung geht ja so nicht. Ansonsten wie gesagt selbst versichern oder neuen Job suchen.
Elterngeld jetzt noch splitten würde ich als unrealistisch betrachten. Kind1 ist ja schon ein paar Monate alt, entsprechend wurde da ein Zeitraum schon ausgezahlt. Gesplittet werden könnte da dann nur noch verbliebene Monate. Fraglich wegen Bearbeitungszeit....
Ich würde lieber mit dem nächsten Kind warten, mich zügig um eine Betreuungsmöglichkeit für Kind1 kümmern und einen neuen Job suchen. Damit wäre dann Krankenversicherung, Rentenversicherung usw abgedeckt, der Anspruch auf Arbeitslosengeld1 wäre für den Fall der Fälle "sicherere" und es gäbe auch Mutterschaftsgeld usw. Zudem gäbe es mehr Elterngeld als nur den Mindestsatz. Und mit einem entsprechenden Arbeitsplatz im Rücken kann dann in Ruhe an Kind2 gearbeitet werden, dann evtl auch bis zu 3 Jahre Elternzeit genutzt werden und evtl noch Kind Nummer 3 und 4 in Angriff genommen werden. 37 Jahre ist kein Alter wo ich sagen würde, jetzt alles über das Knie brechen, man kann heute auch durchaus mit 40 und drüber hinaus gebären. Und Kind1 ist aus dem aller gröbsten raus. Die ersten Monate "Babyzeit" sind nämlich meistens die ruhigsten Zeiten beim "Elternsein".
Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 19:49
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Frau A kann die Elterngeldmonate, die noch nicht verbraucht sind, noch splitten lassen.
Ist das ganze Jahr noch übrig, eben das ganze Jahr (bis auf den Mutterschutz). Sind nur noch 3 Monate übrig, dann eben nur 3 Monate (auf 6 gesplittete).
Ist die Elterngeldzeit um, dann ist auch die Krankenversicherung rum. Sollte Frau A da nicht in der Elterngeldzeit für das 2. Kind sein, wird die Krankenversicherung nicht weiter geführt.
Da wäre ein weiterer Job, der die Krankenversicherung gewährleistet sinnvoll!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.01.2016, 23:04
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Noch ein paar Fragen...
Der Arbeitsvertrag geht bis 31.01.2016. Geburt des Kindes war Mitte August. Es gibt ja Mutterschutz, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt. D.h. der Mutterschutz endete Mitte Oktober. Da hab es dann vom Arbeitgeber einen kleinen Betrag der überwiesen wurde. Ist das dann das Anteilige Gehalt? Weil das irgendwie ganz arg wenig ist, und eigentlich mehr sein müsste. Es wurden nur 1/4 anstatt die hälfte des Nettobetrags überwiesen, obwohl der Mutterschutz Mitte Oktober endete - also genau die hälfte des Oktobers...
In den Monaten November und Dezember wurde gar kein Geld vom AG überweisen. Ist das weil Elterngeld erhalten wird?
Wie ist es mit Urlaub? Es sind noch ca. 25 Tage Urlaub offen. Müsste das nicht ausbezahlt werden. AG stellt sich bei Fragen quer, antwortet nur dass alles seine Richtigkeit hat und erklärt auf Nachfrage nicht. Deshalb der Versuch die Auskunft hier zu erhalten.
Vielen Dank
von
ZM123456
am 04.01.2016, 09:57
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Die Krankenkasse hat gerade gesagt, dass die Krankenversucherung, auch wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, so lange Elterngeld bezogen wird, kostenlos ist. Vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt gilt es schnell das Elterngeld zu splitten, es wurden bis dato "erst" 5 Monate ausbezahlt. Die nächste Zahlung ist in den nächsten Tagen. Kann man die eigtl. stoppen? Damit es dann nur bei 4 Auszahlungen bleibt...
Noch etwas; wenn man dann eben das Elterngeld noch 14 oder 16 Monate bekommt, in der Zeit auch kostenlos KV ist, dann in dem Zeitraum erneut ein Kind auf die Welt bringt, ist es dann so, dass die kostenlose KV verlängert wird ohne dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht?
von
ZM123456
am 04.01.2016, 11:07
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
"Da hab es dann vom Arbeitgeber einen kleinen Betrag der überwiesen wurde. Ist das dann das Anteilige Gehalt?"
Wird wohl so sein. Und auch, wenn der Mutterschutz genau den halben Monat noch ging, ist es weniger als die Hälfte, weil Du für die Mutterschutzzeit 13,- Euro pro Tag von der Krankenkasse bekommen hast. Der AG zahlt lediglich den anteiligen Lohn, der darüber hinaus geht.
"In den Monaten November und Dezember wurde gar kein Geld vom AG überweisen. Ist das weil Elterngeld erhalten wird?"
Selbstverständlich, oder warum solltest Du Gehalt UND Elterngeld bekommen?
"Wie ist es mit Urlaub? Es sind noch ca. 25 Tage Urlaub offen. Müsste das nicht ausbezahlt werden."
Ja, aber erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages, also frühestens Ende Januar. Achte bloß darauf, daß es als Einmalzahlungen deklariert wird, sonst wird es aufs Elterngeld angerechnet.
von
Strudelteigteilchen
am 04.01.2016, 11:10
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Liebes Strudelteigteilchen
Danke für die Info! Das wusste ich nicht....
Der Arbeitgeber sollte das dann auf dem Gegaltszettel so deklarieren nicht wahr? Ich schreibe die jetzt an und bitte darum.
Muss ich noch was beachten in Bezug aufs Urlaubsgeld?
Die Mitterschutzzeit wird abgezogen, nicht wahr? Da wird also kein Urlaub gezahlt für die Mitterschutzzeit?
Und was ist mit Berufsverbot oder Krank gemeldete Zeiten?
Lieben Dank...
von
ZM123456
am 04.01.2016, 11:23
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Liebes Strudelteigteilchen
Danke für die Info! Das wusste ich nicht....
Der Arbeitgeber sollte das dann auf dem Gegaltszettel so deklarieren nicht wahr? Ich schreibe die jetzt an und bitte darum.
Muss ich noch was beachten in Bezug aufs Urlaubsgeld?
Die Mitterschutzzeit wird abgezogen, nicht wahr? Da wird also kein Urlaub gezahlt für die Mitterschutzzeit?
Und was ist mit Berufsverbot oder Krank gemeldete Zeiten?
Lieben Dank...
von
ZM123456
am 04.01.2016, 11:27
Antwort auf:
Elterngeld, Krankenversicherung, Bemessungszeitraum, Kleingewerbe, weitere Kinde
Bitte auch daran denken, die Mutterschutzzeit nach der Geburt wird beim Elterngeld mit abgezogen. Es gibt Frauen welche Elterngeld ab Geburt beziehen, dann eben 12 bzw 14 Monate bei vollem Bezug. bekommt Frau aber Mutterschaftsgeld, dann wird dieses gezahlt weil das höher ist als das Elterngeld, die Monate welche es theoretisch gezahlt werden könnte, aber abgezogen. Deshalb hat man deshalb 2 Monate Mutterschaftsgeld, 10 Monate Elterngeld und wenn Alleinerziehend noch einmal 2 Monate Elterngeld zusätzlich. Also nur 10 Monate welche gesplittet werden können in deinem Fall. Denk auch daran, im 13ten und 14ten Lebensmoant bekommst du dann kein Gel (wenn Du splittest), weil da dann ja die zweite Hälfte von Monat 1 und 2 ausgezahlt werden würde - in denen Du aber Mutterschaftsgeld bekommen hast.
Wegen Gehalt, das Problem ist, Du hast in dieser zeit verschiedenen Gelder aus verschiedenen Töpfen bekommen. Mutterschaftsgeld auf einmal für die 6 Wochen vor Geburt, nach der Geburt noch einmal für die 8 Wochen. je mit höchstens 13 € pro Tag - aber eben als "nur" 2 Zahlungen.
Der AG wird seinen normalen Auszahlungsrythmus bebehalten haben. heißt, im ersten Monat deiner Mutterschaftszeit ein teil normales Gehalt, ein Teil Mutterschaftsgeld, minus den Anteil den die Krankenkasse übernimmt. Dann evtl ein komplettes Gehalt Mutterschaftsgeld oder auch wieder geteilt - je nach Geburtstermin, und wieder abzüglich dem Anteil den die Krankenkasse dir eben mit der ersten Zahlung schon gegeben hat.
Nach der Geburt geht das so weiter, also Arbeitgeber seinen Monatsanteil "Mutterschaftsgeld" minus Krankenkassenanteil. dann für den nächsten Monat auch und je nachdem wann Geburtstermin war, gab es dann in Monat 2 oder auch erst 3 nach der Geburt nur anteilig Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber, anteilig Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in der zweiten Zahlung und anteilig Elterngeld von der Elterngeldkasse. Die dann von den glatten Monaten auf Lebensmonate umspringt. Und dann meist das erste Elterngeld was für einen vollen Monat beim Mutterschaftsgeld fehlt mit der ersten Zahlung ausgleicht.
Alles extrem verwirrend weil wie gesagt 3 verschiedenen Geldtöpfe. da muss man alles komplett zusammenrechnen will man schauen ob es wirklich passt. Eine Zahlung alleine für sich betrachtet hilft da wenig.
Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 17:49