Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Hallo Frau Bader, meine Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet hab dann drei Jahre Elternzeit genommen und habe dann im letzten Jahr 2015 im Oktober gleich nach Beendigung der Elternzeit war ich krankgeschrieben und bin bis jetzt immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen. Mein Arbeitgeber hat mir sechs Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und mich danach gekündigt. Ab Dezember 2015 habe ich Krankengeld bekommen bis jetzt. Zwischenzeitlich wurde ich aber während des Krankengeldes schwanger im Februar 2016. ich habe Oktober entbunden und mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ich bin aber weiterhin Lückenlos krankgeschrieben. Nun zu meiner Frage: 1. Wie hoch ist denn mein Elterngeld jetzt ? Ist das der Sockelbetrag von 300€? 2. kann ich Elterngeld und Krankengeld beides zusammen erhalten ? 3. wenn ich weiterhin Krankengeld bekomme wird dann mein Elterngeld verschoben oder bekomme ich das dann später gar nicht? 4. wie ist es mit dem Arbeitslosengeld was mir noch zusteht? Kann ich dass nach dem Elterngeld noch bekommen? Vielen Dank schonmal

von Lara1985 am 28.11.2016, 10:46



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Hallo, 1. Der Lohn der letzten 12 Mo. ist Anspruchsgrundlage - Monate mit Krankengeld zählen mit 0 € 2. Die Krankschreibung spielt nur eine Rolle, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also entweder oder. 3. Nein, EG kann man nur in den ersten 12/ 14 Mo bekommen 4. Rest ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2016



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Hallo, Ich war im den selben Lage wie Sie. Und zwar bekommt man Krankengeld so lange weiter wie man krank geschrieben ist. Das Elterngeld verschiebt sich deshalb nicht. Das bekommst du nach dem das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist. Man muss das auch in einer bestimmten Frist von 3 Monaten nach der Geburt beantragen sonst verfällt es. Da es sich bei Krankengeld um eine EntgeltersatzLeistung handelt die auf das Elterngeld angerechnet wird bekommst du die 300€ mindest Elterngeld. Wenn dein Krankengeld ausläuft und du in den Bezug von Alg 1 gehst geht es dann genauso weiter bis das Elterngeld beendet wird. Je nach dem ob Du es für 12 oder 24 Monate haben willst. Du stehst dann ja trotz dem Elterngeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Hoffe ich konnte Dir helfen.

von Mellie1986 am 29.11.2016, 10:04



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Also werde ich jetzt Krankengeld und Elterngeld gleichzeitig bekommen hab ich das richtig verstanden? Sind das dann die 67% vom krankengeld und dann zzgl. 300€ elterngeld? Und Arbeitslosengeld steht mir zu also wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin oder ?

von Lara1985 am 29.11.2016, 18:55



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

??? Ich hofffe jemand kann man mich aufklären..

von Lara1985 am 30.11.2016, 08:49



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

1. Habe ich das jetzt richtig verstanden, ich würde Arbeitslosengeld bekommen plus zusätzlich 300€ Elterngeld wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin? 2. wenn ich jetzt noch weiterhin krankgeschrieben bin, bekomme ich nur Krankengeld und mein Elterngeld wird verschoben und ich bekomme dann den Rest von den zwölf Monaten Elterngeld ist das so richtig? 3.was rentiert sich für mich?

von Lara1985 am 05.12.2016, 09:14



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Frau bader? Ich hab sie nicht richtig verstanden? Können sie mir bitte meine fragen beantworten

von Lara1985 am 06.12.2016, 10:09



Antwort auf: Elterngeld Krankengel Arbeitslosengeld

Bekomme ich krankengeld +300€ Elterngeld Oder Arbeitslosengeld +300€ elterngeld? Ich frage deshalb nochmal weil ich noch gar keine Anträge eingereicht habe

von Lara1985 am 06.12.2016, 12:32



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