Hallo Frau Bader, man liest immer während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Gibt es aber auch einen bestimmten Betrag pro Monat den man beim dazu verdienen nicht überschreiten darf? Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Patti74
Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 20:37