Sehr geehrte Frau Bader!
Unser Sohn wird im Sep. 3 Jahre alt und ab da gehe ich wieder arbeiten.
Da ich aber wieder schwanger bin, gehe ich nur bis Mitte Februar arbeiten, ab da beginnt der Mutterschutz.
Bekomme ich dann trotzdem die 67% Elterngeld? Oder habe ich dann nicht lang genug gearbeitet?
Bekommen wir noch Geschwisterbonus? Oder geht das nur bis das erste Kind 3 Jahre alt ist und ist bei uns bereits "abgelaufen"?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort!!
Gruß Blandina
Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 22:27
Antwort auf:
Elterngeld+Geschwisterbonus...
Hallo,
Hallo,
es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet!
Ich zitiere nochmals das Ministerium:
"Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €"
Den Geschwisterbonus gibt es nur bis zum 3. Geb (außer bei Behinderungen)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2009