Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum neuen Elterngeld, die ich mir trotz intensiver Recherche und Lesen von Infobroschüren nicht erklären kann: Ich bekomme Anfang Februar mein 2. Kind, beabsichtige nach Ende der Mutterschutzfrist meine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Mein Mann will dann 12 Monate in Elternzeit gehen. Da mein Mann selbständig ist, wird er für diesen Zeitraum bzw. schon etwas früher einen weiteren Mitarbeiter einzustellen. Die Firma besteht zur Zeit aus 4 Mitarbeitern. Es ist bereits jetzt absehbar, dass das zu versteuerende Einkommen 2008 ähnlich hoch sein wird wie in 2007. Problem: Kann ich durch die Einstellung eines "Ersatz-Mitarbeiters" überhaupt belegen, dass mein Mann in Elternzeit gegangen ist. Ich habe Bedenken, dass man von uns nach Vorlage des Steuerbescheides 2008 dann die geleisteteten Zahlungen Elterngeld zurückfordern wird. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es hierbei um ein Problem handelt, das vom Gesetzgeber nicht bedacht worden ist. Vielen Dank im Voraus für eine Info. Gruß Annette
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 11:10