Frage: Elterngeld Frühgeburt

Hallo Frau Bader, mich bewegt die Frage, ob das mit dem Elterngeld wirklich so richtig ist wie in meinem Fall. Unser Sohn musste im September 2011 mit Kaiserschnitt in der 27+6 SSW. für uns absolut überraschend geholt werden. Da er nur 713g gewogen hat und einige Startschwierigkeiten hatte, haben wir letztendlich vier Monate in der Klinik verbracht. In dieser Zeit habe ich den Antrag auf Elterngeld, gesplittet auf zwei Jahre, gestellt. Leider habe ich mir die Bewilligung nicht genauer angesehen, sonst wäre mir gleich aufgefallen, dass der Zahltermin am 01.05.2013 endet. Meine Elternzeit läuft aber vom 31.01.2012 bis 31.01.2014. Das bedeutet, dass ich acht Monate ohne das Geld auskommen muss. Die Freude über die Schwangerschaft war riesig, deshalb waren wir uns auch über die finanziellen Einschnitte bewusst. Aber, dass man für eine Frühgeburt auch finanziell zusätzlich bestraft wird, ist schon sehr traurig. Deshalb meine Frage, ob sich da nicht inzwischen etwas getan hat?

von Kay am 04.02.2013, 10:18



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Hallo, Sie hätten die Elternzeit von der Geburt an beantragen müssen. Denn nur, wer in Elternzeit ist, bekommt auch Elterngeld. Ich hoffe, Ihrem Zwergi geht es jetzt gut. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2013



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Hallo Vorneweg : Du bist nicht benachteiligt worden. Zu den Zahlen und Daten. dein Kind kam im September 2011 zur Welt. Ab da läuft auch die Elternzeit. Hast Du 2 Jahre genommen ? Dann gehst Du ab September wieder arbeiten, oder hast Du selbst das Datum 31.01.2014 angegeben ? Dass Sie Auszahlung am 01.05. endet ist klar, denn Du hattest ja volles Mutterschutzgeld bis 8 Wochen nach eigentlichem ET Datum + 4 Wochen mehr wegen Frühgeburt. Das wird aufs Elterngeld angerechnet und somit hattest Du nicht 67% Elterngeld in den Monaten, sondern 100% Gehalt in Form von Mutterschutzgeld. Von daher bist Du finanziell eher besser gestellt als die Mütter mit Kindern die zum Termin kamen. Finanziell, emotional war es bestimmt sehr sehr schwierig. Schön , dass er es offenbar gut geschafft hat.

von Sternenschnuppe am 04.02.2013, 11:03



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Hallo Kay, ich bin auch eine Frühchenmami und ich fühle mich durch die Elterngeldberechnung auch benachteiligt, das gleich vorneweg. Vor kurzem habe ich hier auch einen Thread eröffnet mit einem ähnlichen Thema. Leider habe ich den Eindruck, nur Frühchenmamis können das nachvollziehen. Immer wieder wird argumentiert, dass man ja eigentlich mehr Geld hätte, da wir länger Mutterschaftsgeld bekommen, und das höher ist, als das Elterngeld. Klar das stimmt schon. Definitiv hätte ich aber mehr Geld zur Verfügung (ca. 1500 Euro), wenn mein Kind zum Termin geboren wäre. So wie es aussieht,ist diese Berechnung allerdings richtig. Man bekommt bis zum ersten Geburtstag Elterngeld (mit Partnermonaten 2 Monate mehr). Wird das Kind reif geboren, wird das Mutterschaftsgeld ca. 2 Monate angerechnet, dir bleiben also noch 10 (mit Partnermonaten 12 Monate) Elterngeld. Was Du teilst, wenn Du Dir das Elterngeld länger auszahlen lässt, sind diese 10 Monate, d.h . du bekommst statt 10 Monate EG 20 Monate lang das halbe EG ausgezahlt. Bei uns Frühchenmüttern ist das anders. Wir bekommen ja um einiges länger Mutterschaftsgeld. Bei mir waren das ca. 4 Monate (8 Wochen nach der Geburt, 4 Wochen verlängert wegen Frühgeburt und die 6 Wochen, die ich vor der Geburt nicht hatte). Auch dieses Mutterschaftsgeld wird wieder auf das Elterngeld angerechnet. Insgesamt besteht ja Anspruch ohne Partnermonate bis zum ersten Geburtstag, d.h. uns bleiben nur mehr 8 Monate Elterngeld, die Du Dir dann auch auf 16 Monate auszahlen lassen kannst. Naja, wie gesagt, ich hab den Eindruck, diese Ungerechtigkeit empfinden nur Frühchenmütter so. Wenn man nur den finanziellen Aspekt betrachtet, von der Geburt bis Ende des Elterngeldbezugs, ist es tatsächlich so, dass Frühchenmütter durch das höhere Mutterschaftsgeld mehr Geld bekommen, als Mütter reif geborener Kinder. Ich sehe allerdings auch noch weitere Unstimmigkeiten, z.B. ist das die kostenlose Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs, die so ja bei Frühchenmüttern auch verkürzt ist....

von luvi am 04.02.2013, 12:07



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Hallo Sternenschnuppe, ich glaube, wir 2 hatten wegen diesem Thema vor kurzem auch schon mal diskutiert. Mittlerweile glaube ich, dass diese Ungerechtigkeit nur Frühchenmütter nachvollziehen können. Tatsächlich hätte ich mehr Geld (ich habe meinen Elterngeldbescheid schon erhalten), wenn mein Kind reif geboren wäre, ca. 1500 Euro. Bis 6 Wochen vor der Geburt hätte ich Lohn erhalten, dann Mutterschaftsgeld. So wurden mir diese 6 Wochen Mutterschaftsgeld, die ich sowieso erhalten hätte, vom Elterngeld abgezogen. Während ich normalerweise bis Dezember EG bekommen hätte, habe ich so 2 Monate früher keinen Anspruch mehr drauf. Ende der Mutterschutzfrist ist fast auf den Tag identisch trotz Frühgeburt. Kannst ja mal beispielhaft durchrechnen. Außerdem besteht kostenfreie Krankenversicherung für die Dauer des Elterngeldbezugs. Lassen sich Frühchenmütter nur das halbe EG monatlich auszahlen, hört der Versicherungsanspruch nach ca. 20 Monaten auf, bei Müttern reif geborener nach ca. 22 Monaten.

von luvi am 04.02.2013, 12:17



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Dein Problem ist das du die Elternzeit falsch beantragt hast. Du hättest ab Geburt rechnen müssen, nicht ab Ende Mutterschutz. Deshalb kommt es zu der Differenz. Den Fehler machen viele Mütter leider. Richtig genommen hättest Du die Elternzeit bis zum Sept 2013 nehmen müssen. Die restliche Differenez kommt durch die falsche Annahme das du 24 Monate Elterngeld bekommst. Viele vergessen das das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verrechnet wird.

Mitglied inaktiv - 04.02.2013, 12:38



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Wie naiv war ich denn? Während ich im Krankenhaus war, hat mein Mann die Elternzeit mit unserem gemeinsamen Arbeitgeber geregelt. Wir sind davon ausgegangen, dass die Elternzeit in diesem speziellen Fall vom errechneten Geburtstermin ausgeht. In mir ist gerade eine Welt zusammengebrochen. Ich habe wirklich geglaubt, dass ich mit meinem Sohn auch zwei Jahre außerhalb des Krankenhauses in "Ruhe", abgesehen von Krankengymnastik und Frühförderung verbringen kann. Das muss ich erst einmal sacken lassen, bin darüber sehr traurig, weil unsere ersten vier Monate im Krankenhaus doch wie eine Achterbahnfahrt waren. Verarbeiten kann man das leider auch nicht so schnell, obwohl ich ja jeden Tag sehen kann, dass sich jede geweinte Träne und der ganze Kampf gelohnt hat. Felix ist ein richtiger Sonnenschein ;-))

von Kay am 04.02.2013, 13:29



Antwort auf: Elterngeld Frühgeburt

Schau, Du hast ja zwei Jahre genommen, also kannst Du auch noch verlängern. Ihr könnt Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Oder Du machst einen Minijob und er geht zur Tagesmutter. Das ist kleiner, familiärer. Und schau nach was wirklich schriftlich festgehalten wurde wegen der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 04.02.2013, 14:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beeinflusst eine Frühgeburt Beginn der Elternzeit?

Hallo Frau Bader, voraussichtlicher ET war 26.06.2017. Geboren wurde sie aber vorzeitig am 19. Mai 2017. Die Schutzfrist wegen der Frühgeburt solle am 18. September 2017 enden. Beginnt die Elternzeit ab 19. September 2017 or doch ab 15. Mai 2017? Hatte am 21. Juni 2017 auf Elternzeit per E-Mail beantragt. Reicht es? Denn ich jetzt im Internet...


Verlängerter Mutterschutz bei Frühgeburt

Hallo Frau Bäder, ich habe am 30.10.18 meinen Sohn nach Blasensprung entbunden. Nun geht es um die Frage, ob wir hier eine verlängerte Mutterschutzzeit von zusätzlich 4 Wochen erhalten. Somit nicht die üblichen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt sondern nochmal 4 Wochen länger. Meine letzte Periode war der 15.02.18. Somit wäre der eigentl...


Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt

Hallo Frau Bader, leider kann mir keiner auf meine Frage eine sichere Antwort geben (mein AG nicht, KK auch nicht). Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin seit dem 14.2.2017 für 2 Jahre in Elternzeit. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft ET 07.04.2019 werde ich meine Elternzeit zum 31.01.2019 vorzeitig beenden. Mein Mutterschutz wür...


Kann mir mein AG den Beginn der Elternzeit bei Frühgeburt verweigern?

Hallo Frau Bader, ich hatte fristgerecht einen Antrag auf Elternzeit ab Geburt, unter Nennung das voraussichtlichen Geburtstermins, bei meinem Chef gestellt. Nun sind unsere Zwillinge 5 Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Mein Wunschtermin auf Elternzeit wird mir verweigert, da der Antrag nicht 7 Wochen vor Geburt eingegangen ist. Begründet...


Beginn Elternzeit bei Frühgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte am 24.12.19 eine Frühgeburt, der ursprünglich errechnete Geburtstermin war der 26.3.20. Ich möchte sehr gerne 18 Monate Elternzeit nehmen und habe bezüglich meines Elterngeldantrages zwei kurze Fragen. Im Elterngeldantrag unter Punkt 10.1 wird im Unterpunkt 2 nach dem Zeitraum der Elternzeit gefragt. Im...


Frühgeburt- Elternzeit beantragen, abgabefrist verpasst

Hallo Mein Kind ist am 24.01.2020 zur Welt gekommen, mein gerechneter ET wäre 25.02.2020 gewesen. Leider habe ich den Elternzeitantrag vergessen einzureichen, da ich auch nicht aus dem Krankenhaus gehen durfte. Welche Abgabefrist wäre es gewesen, wahrscheinlich 31.01.2020 ?? Was kann ich jetzt tun, bin über dieser Frist, verlängert sich...


BV, Frühgeburt

Liebe Frau Bader, Ich habe letztes Jahr eine Frühgeburt in der 27. SSW gehabt und wenige Wochen später meine Tochter verloren. Wir haben eine schreckliche Zeit auf der Neo-Intensivstation gehabt. Ich war danach mehrere Monate in psychischer Behandlung und kann bis heute nicht vergessen, was passiert war. Mein jetziger Frauenarzt kennt meine G...


Mutterschutzleistungen bei Frühgeburt

Hallo Frau Bader, ich habe Im November vier Wochen vor dem ET meinen Sohn zur Welt gebracht mit 44 cm und 2578 g. Wir durften zum Glück ganz normal auf die Wöchnerinnenstation und es war alles in Ordnung, bis auf ein wenig erhöhte Gelbsuchtwerte. Nach der Entlassung mussten wir noch zwei Mal in die Klinik zur Kontrolle. Von der Krankenkasse und ...


Mutterschutz nach Frühgeburt (mit anschließendem Tod des Kindes)

Hallo liebe Frau Bader, ich bin im Mai Mutter eines Sternenkindes geworden. Unsere Tochter kam am 22.05.2022 (in der 22 SSW, wegen einer Infektion, die ich hatte) lebend auf die Welt (sie wog 314 Gramm). Sie lebte noch eine Stunde und verstarb noch am selben Tag. . Wir erhielten im Krankenhaus eine entsprechende Bescheinigung, mit der eine med....


Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Sehr geehrter Frau Bader und liebe Community, Kurze Eckdaten: Mein erster Sohn A. (Frühgeburt) ist am 27.08.2021 acht Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Beginn der Mutterschutzfrist: 27.08.2021 Ende der Mutterschutzfrist: 31.12.2021 Vor der Geburt unseres 1. Kindes A. war ich im Beschäftigungsverbot. Errechneter Geburtstermin der Zwi...