Hallo Frau Bader,
ich hätte eine Frage bezüglich Elterngeld. Ich bekomme nur den Sockelbeitrag und den haben wir eigentlich auf 24 Monate splitten lassen. Nun kam uns der Gedanke da fast ein Jahr rum ist, dies doch rückgänig machen zu lassen und somit die offenen 1800€ komplett uns auszahlen zu lassen und prktisch das Elterngeld doch nur 12 Monate. Ist dieses überhaupt möglich?
Lg Jeannett Heinrich
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 18:47
Antwort auf:
Elterngeld Frage
Hallo,
bei der bmfsjf-Seite steht:
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in Härtefällen geändert werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Aber ich habe keine Ahnung worauf sich das genau bezieht.
Am besten dort anrufen?
Viele Grüße,
Annette
Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 17:20