Elterngeld - Entbindung NACH unverlängertem Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Entbindung NACH unverlängertem Vertrag

Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Fallbeispiel : Frau A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2012 und verdient Netto 1.700 EUR im Durschnitt. Frau A wird schwanger und entbindet am 01.06.2013. Frau A hat ihrem AG von der Schwangerschaft vor Vertragsende erzählt und ihr Vertrag wird NICHT verlängert. Frau A meldet sich also rechtzeitig arbeitsuchend und erhält vom 01.01.2013 bis zum Entbindungstermin 01.06.2013 ALG1. Jetzt die Frage : Frau A beantragt nun Elterngeld für 1 Jahr. Welches Gehalt wird als Grundlage zur Berechnung genommen? So wie ich informiert bin 65% vom durchschnittlichen Gehalt der letzen 12 Monate. Was gilt nun als Berechnungsgrundlage ? 1 ) 6 Monate Gehalt je 1.700 EUR + 6 Monate ALG1 2 ) 12 Monate Gehalt je 1.700 EUR 3 ) 6 Monate Gehalt je 1.700 EUR + 6 Monate 0 EUR? Im Idealfall bekommt Frau A natürlich im Anschluss an den befristeten Vertrag ihren unbefristeten Vertrag und wird erst DANN Schwanger und hat volle 12 Monate Gehalt als Grundlage. Aber davon gehen wir erstmal nicht aus in meinem Beispiel. Wenn Fall A gilt, dann wäre es für Frau A also besser so früh wie möglich schwanger zu werden, um so wenig Monate mit ALG 1 in der Berechnung zu haben um somit mehr Elterngeld zu erhalten? Ich Frage auch aus dem Grund um zu wissen, (mit dem Hintergrund, dass der Vertrag egal in welchem Fall nicht verlängert wird) es sinnvoller ist jetzt so schnell wie möglich schwanger zu werden oder so lange wie möglich zu warten, um möglichst viel Elterngeld zu erhalten. Vielen Dank für eure Infos!

Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 14:15



Antwort auf: Elterngeld - Entbindung NACH unverlängertem Vertrag

Hallo, das ArbGeld 1 zählt leider als 0 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Elterngeld - Entbindung NACH unverlängertem Vertrag

Es ist leider Variante 3! ALG1 ist bereits Lohnersatzleistung und wird, wie auch Krankengeld, NICHT zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Die Zeit jedoch schon, so dass die Zeiten in denen man ALG1 bezgen hat mit 0€ in die Berechnung fließen. Allerdings zählen die 12 Monate rückwärts ab Mutterschutzbeginn. So sollten also 7-8 Monate mit 1700€ in die Berechnung mit einfließen. Wenn man weiß dass der Vetrag definitiv nicht verlängert wird, ist es finanziell gesehen am besten so früh wie möglich schwanger zu werden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 25.02.2012, 18:16



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